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Tödliches S-Bahn-Unglück Schäftlarn: Bewährungsstrafe für Lokführer 

Gut zwei Jahre nach dem tödlichen S-Bahn-Unglück in Schäftlarn hat ein Schöffengericht in München am Donnerstag einen Lokführer zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt - unter anderem wegen fahrlässiger Tötung.

Der 56 Jahre alte Mann hatte demnach am 14. Februar 2022 ein rotes Signal und Vorschriften missachtet. Sein Zug war in der Folge mit einer entgegenkommenden S-Bahn zusammengestoßen. Ein junger Mann starb, Dutzende Menschen wurden verletzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Inzwischen arbeitet er als Briefträger.  

Lokführer räumt fatalen Fehler ein

Der Lokführer habe grob pflichtwidrig gehandelt, sagte die Richterin des Schöffengerichts, Nesrin Reichle, am Donnerstag. Er habe sich zwar nicht an den Unfall erinnern können, sagte die Richterin. Aber: «Er hat eingeräumt, dass es ein fataler Fehler war.» Seinen Fehler habe er vollumfänglich anerkannt, sein Geständnis sei glaubhaft gewesen. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor zwei Jahre und neun Monate Haft für den Lokführer verlangt. 

07.03.2024

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