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Schulstart in Bayern
Allgemein:
Die geltenden Corona-Maßnahmen (Kontaktbeschränkungen und Einreisebestimmungen) zur Eindämmung von Infektionen werden bis zum 18. September verlängert.
Schulbeginn ist am 08.09.2020. Die Rahmenbedingungen, unter denen der Schulbetrieb wieder starten wird, hängen maßgeblich vom Infektionsgeschehen der COVID-19 Pandemie ab. Die Landeshauptstadt München setzt die Vorgaben des Freistaats Bayern – sowohl als Schulträgerin der kommunalen Schulen als auch als Sachaufwandsträgerin für alle öffentlichen Schulen in München – um.
Die Schulen starten laut Kultusminister Michael Piazolo kommende Woche im Regelbetrieb - allerdings unter besonderen Hygienebedingungen. Ziel ist es, im Schuljahr 2020/2021 so viel Präsenzunterricht wie möglich bei bestmöglichem Infektionsschutz für alle Beteiligten durchzuführen.
Schulbusse:
Um eine Überfüllung in Schulbussen zu verhindern, unterstützt der Freistaat bis zu den Herbstferien Verstärkerbusse zu 100 Prozent.
Maskenpflicht:
In den ersten 9 Tagen herrscht ab der 5. Klasse Maskenpflicht im Unterricht.
Die Maskenpflicht für Grundschüler gibt es Kultusminister Piazolo zufolge ab einer Inzidenz von 50 Infizierten pro 100.000 Einwohner.
Corona-Tests:
Reihentestungen für Lehrkräfte und Verwaltungskräfte werden weiter verstärkt - über 50% haben die Tests bereits wahrgenommen
Im Zeitraum vom 24. August bis 18. September 2020 erhalten Lehrkräfte und weiteres Schulpersonal der staatlichen, kommunalen und privaten Schulen die Möglichkeit zur Teilnahme an kostenlosen Reihentestungen auf COVID-19.
Die Ergebnisse sollen damit möglichst frühzeitig zu Beginn des neuen Schuljahres vorliegen und den getesteten Personen übermittelt sein.
Lehrkraft-Aufsstockung:
800 zusätzliche Stellen werden Kultusminister Piazolo zufolge durch sogenannte Teamlehrkräfte besetzt.
Die Teamlehrkräfte sollen laut Kultusminister Piazolo mit den erfahrenen Lehrkräften zusammenarbeiten, die zur Risikogruppe gehören und deshalb nicht in der Klasse unterrichten können.
Drei-Stufen-Plan:
Um auf Änderungen des Infektionsgeschehens angemessen reagieren zu können, hat das Kultusministerium in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium einen Drei-Stufen-Plan entwickelt. Dieser Stufenplan orientiert sich am Infektionsgeschehen im jeweiligen Kreis (Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner) und unterscheidet folgende Szenarien:
Stufe 1: Sieben-Tage-Inzidenz unter 35 pro 100.000 Einwohner (Maßstab Kreis): Regelbetrieb unter Hygieneauflagen.
Stufe 2: Sieben-Tage-Inzidenz 35 bis unter 50 pro 100.000 Einwohner (Maßstab Kreis): Verpflichtung zum Tragen einer geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung für Schüler auch am Sitzplatz im Klassenzimmer ab Jahrgangstufe 5.
Alternativ zum Tragen einer MNB während des Unterrichts an weiterführende Schulen: Gewährleistung des Mindestabstandes im Klassenzimmer von 1,5 Metern.
Stufe 3: Sieben-Tage-Inzidenz ab 50 pro 100.000 Einwohner (Maßstab Kreis): Wiedereinführung des Mindestabstands von 1,5 Metern.
Verpflichtung zum Tragen einer geeigneten MNB für Schüler auch am Sitzplatz im Klassenzimmer für Schüler aller Jahrgangsstufen. Soweit aufgrund der baulichen Gegebenheiten der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, bedeutet dies eine zeitlich befristete erneute Teilung der Klassen und eine damit verbundene Unterrichtung der Gruppen im wöchentlichen oder täglichen Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht.
Allgemein:
Die geltenden Corona-Maßnahmen (Kontaktbeschränkungen und Einreisebestimmungen) zur Eindämmung von Infektionen werden bis zum 18. September verlängert.
September 2020