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Abschleppen & Knöllchen: Worauf man bei Supermarkt-Parkplätzen achten sollte

Wer kennt‘s nicht: Man findet keinen Parkplatz und stellt sich gerade mal schnell beim Supermarkt um die Ecke mit dem Auto hin.... Aber Halt! Das funktioniert bei immer mehr Supermarkt-Filialen nicht mehr so einfach:

Weil sich sehr viele „Nicht-Kunden“ auf Supermarkt-Parkplätze stellen und so Stellplätze für Kunden blockieren, reagieren auch in München immer mehr Märkte und haben Firmen engagiert, die auf solche „Falsch-Parker" achten. Doch welche Rechte gelten eigentlich und was sollte man als Autofahrer dazu wissen?

 

  1. Dürfen Supermärkte "Knöllchen" verteilen? 

    Ja, das dürfen sie, auch wenn es keine echten Knöllchen, sondern rechtlich gesehen eigentlich nur Vertragsstrafen sind, kann abkassiert werden. Denn wenn man sich auf deren privaten Parkplatz stellt, akzeptiert man als Autofahrer quasi die Vertrags-Bedingungen des Parkplatz-Besitzers. Diese Bedingungen müssen aber irgendwie signalisiert werden, sagte uns Johannes Boos vom ADAC. Sprich: Es muss beispielsweise ein Schild vor Ort aufgestellt sein, auf dem steht "Parken nur für Kunden" oder "Parken nur für die Dauer des Einkaufs",etc.
     
  2. Was droht mir, wenn ich ohne einzukaufen auf dem Parkplatz stehe?

    Die Höhe der "Strafe" bestimmt der Parkplatz-Besitzer, in diesem Fall der Supermarkt oder ggf. sein Diesntleister selbst. Die Beträge können also von Platz zu Platz unterschiedlich hoch ausfallen. Der Betrag muss allerdings verhältnismäßig ausfallen. Es darf also kein Wucherpreis verlangt werden. 30 Euro können da schon drin sein. 
     
  3. Darf der Supermarkt mein Auto abschleppen lassen?

    Ja, Parkplatz-Besitzer können dich auch abschleppen lassen, allerdings dürfen nur die reinen Kosten für das Abschleppen an sich in Rechnung gestellt werden. Nach gängiger Rechtssprechung sind das etwa bis zu 150 Euro. Werden deutlich höhere Beträge verlangt, dann muss man diese zwar meistens bezahlen, um sein Auto wieder auszulösen, sollte aber danach versuchen sich wieder Geld zurück zu holen - am besten mit der Hilfe eines Anwalts.
     
  4. Was kann ich tun, wenn die Strafe zu hoch ist?

    Sollten die Kosten unverhältnismäßig hoch ausfallen, zum Beispiel 500 Euro oder mehr, dann sollte man sich rechtlichen Beistand suchen.

     

Wie soll man sich eigentlich verhalten, wenn man selbst eingeparkt wurde?

 

Ärgerlicher geht's kaum: Man will zur Arbeit fahren, oder kommt gerade vom Einkaufen, kommt aber nicht vom Fleck, weil man eingeparkt wurde. Was dann zu beachten ist:

Man kann von seinem Privatgrund selbst auch ein anderes Auto abschleppen lassen, muss dann aber in der Regel die Kosten dafür vorstrecken und versuchen das Geld nachträglich wieder zu bekommen. Deshalb empfiehlt es sich die Polizei zu informieren, damit diese sich darum kümmert.

 

 

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