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Wiesn 2017 - alles was ihr wissen müsst!

Auf dieser Seite findet ihr eine Übersicht, was euch dieses Jahr erwartet

Die Wiesn 2017 geht los und auch dieses Jahr gibt es wieder einige Neuerungen, andere Sachen bleiben gleich! Auf dieser Seite erfahrt ihr, was euch dieses Jahr alles erwartet!

Allgemeine Neuerungen

 

Erstmals per App zahlen

Die Achterbahnfahrt oder die gebrannten Mandeln auf der Wiesn mit dem Handy bezahlen? Das geht auf dem Oktoberfest 2017 zum ersten Mal. Der Anbieter Meinfest und der Handy-Bezahldienst Blue Code haben ein entsprechendes System entwickelt, das bei der diesjährigen Wiesn zum Einsatz kommt. Das System funktioniert ganz einfach: App herunterladen, mit dem Bankkonto verbinden und beim Bezahlen wird der entsprechende Betrag vom Konto abgebucht. Gar kein großer Unterschied zum Bargeld - nur dass eben mit dem Mobiltelefon bezahlt wird.

Hier geht es zur offiziellen Oktoberfest-App

Neue Fahrgeschäfte

  1. Drifting Coaster - ein Fahrgeschäft mit ausschwingenden Gondeln
  2. Voodoo-Jumper - durch schnelles auf- und abkatapultieren der Gondeln wird hier der freue Fall simuliert
  3. XXL Racer - in 55 Metern Höhe dreht sich ein langer Arm um eine horizontale Achse
  4. Jules Verne Tower - mit 80 Metern das höchste, mobile Riesenkettenkarussel der Welt
  5. Photopalast Anno 1900 - hier werdet ihr in historischen Kostümen ins rechte Fotolicht gesetzt

Neue Ochsenbraterei

Seit 135 Jahren auf dem Oktoberfest, ist eines der ältesten Wiesn-Festzelte neu aufgebaut worden. Alles in allem gibt es vor allem eins: mehr Platz. Die Galerie wird mit einer neuen Schänke erweitert, es gibt breitere Sitzbänke im Mittelschiff und neue WC-Anlagen.

Oide Wiesn

Der „Märchenlandexpress“, die älteste Kindereisenbahn der Welt, macht erstmals Station auf der Oidn Wiesn. 2017 knüpft die Sektkellerei Nymphenburg an die 1970er Jahre an und betreibt wieder einen Sektstand auf dem Oktoberfest, diesmal auf der Oidn Wiesn. Das Museumszelt steht unter der neuen Leitung der „Historischen Gesellschaft Bayerischer Schausteller e.V.“ und bietet mit der „Oidn Kinderwiesn“ ein neues Kinderprogramm.

Sicherheit

 

Zunächst gelten die gleichen Sicherheitsbedingungen, wie letztes Jahr! Es wird erneut einen Zaun geben, der das Gelände schützt - dieser kann innerhalb von einer Minute geöffnet werden. Das Rucksackverbot besteht. Alles was ein größeres Fassungavolumen von 3 Litern hat, muss abgegeben werden - dazu sind Aufbewahrungsstellen eingerichtet.

Es wird erneut Personenkontrollen an den Eingängen geben - dieses Jahr aber deutlich verstärkt! An allen Wiesn-Zugängen soll die Zahl der Ordner erhöht werden. Zu Spitzenseiten werden bis zu 450 Ordner gleichzeitig im Einsatz sein.

Verkehrsmaßnahmen

 

S-Bahn

Es werden mehr als 500 zusätzliche Sonderzüge eingesetzt. Das macht insgesamt 430 S-Bahn-Fahrten mehr. Die Bahn kommt im 20 Minuten-Takt bis weit nach Mitternacht. Sowohl am Hauptbahnhof, als auch an der Hackerbrücke werden vermehr Sicherheitskräfte zum Einsatz kommen. Darüberhinaus ist die Deutsche Bahn auch organisatorisch gut vorbereitet, um die Menschenmassen zu ordnen - man rechnet mit knapp 3 Millionen zusätzlichen Fahrgästen zur Wiesnzeit.

MVG

Die Bahnen und Busse der MVG machen in den 18 Tagen während die Wiesn läuft 6000 Fahrten mehr! 80 zusätzliche Mitarbeiter sorgen jeden Tag für mehr Sicherheit - alleine am U-Bahnhof Theresienwiese. Die Rolltreppen laufen zur Wiesnzeit 0,68 Meter pro Sekunde - an normalen Tagen sind es "nur" 0,5 Meter pro  Sekunde.

 

Untervermietung während der Wiesn

 

Viele Mieter möchten ihre Wohnung zur WIesnzeit untervermieten - wir klären hier die wichtigsten Fragen!

Darf ein Mieter grundsätzlich seine Wohnung an Touristen vermieten?

Ja, das ist grundsätzlich erlaubt! Man darf einzelne Zimmer oder sogar die komplette Wohnung an Touristen vermieten. Allerdings darf diese Vermietung nicht länger als 8 Wochen pro Jahr sein.

Was muss der Mieter vorher tun?

Erstmal braucht man eine Genehmigung des Vermieters - schriftlich - sofern einem die Wohnung nicht selber gehört. Wenn man eine solche Genehmigung nicht hat, kann der Vermieter nach einer Abmahnung fristlos kündigen.

Muss man dem Vermieter die Namen der Touristen melden?

Ja, denn der Mieter hat ja keinen Anspruch auf die Genehmigung zur Untervermietung  

Welchen Vertrag sollte man mit den Untermietern schließen?

Ein schriftlicher Vertrag ist immer ratsam, da es sonst kein offizielles Beweisstück gibt, welches die Höhe der Miete und den Vermietungszeitraum festlegt.

Muss man ein Übergabeprotkoll machen?

Ja, in diesem sollte man auch das komplette Inventar der Wohnung/ des Zimmers eintragen. So können im Nachhinein eventuelle Beschädigungen oder Diebstähle nachkontrolliert werden.

Wenn der Untermieter etwas kaputt macht - wer zahlt das?

Natürlich muss der Untermieter, der etwas kaputt macht, die Reperaturen zahlen - darauf hat der Mieter einen Anspruch. Es muss gewährleistet sein, dass der ursprüngliche Zustand der Wohnung nach Auszug des Untermieters wieder hersgestellt wird.

Was passiert, wenn man länger als acht Wochen untervermietet?

Wenn man über die acht Wochen pro Jahr hinausgeht und weiterhin untervermietet, wird das gesetzlich als Zweckentfremdung der Wohnung gedeutet und ist damit eine Ordnungswidrigkeit. Das kann von der Stadt München mittlerweile mit einem Bußgeld von bis zu 500.000€ bestraft werden.

Unabhängig vom Mietrecht gilt außerdem: Die Einnahmen aus einer Untervermietung müssen beim Finanzamt angegeben und versteuert werden.

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