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Die wichtigsten Änderungen im europäischen Verkehrsrecht
Zum neuen Jahr gibt es einige rechtliche Neuerungen für Verkehrsteilnehmer in Europa:
- Radfahrer müssen ab dem 1. Januar 2017 Verkehrsampeln für den Fahrverkehr beachten anstatt wie bisher Fußgängerampeln. Ausgeschlossen davon sind spezielle Radfahrerampeln.
- Radfahrer mit Elektrorädern dürfen Radwege benutzen – außerorts generell, innerorts mit einem neuen Hinweisschild.
- Aufsichtspersonen dürfen Kinder mit Fahrrädern auf dem Gehweg begleiten.
- Kinder unter acht Jahren dürfen wählen, ob sie lieber den Gehweg oder den Fahrradweg benutzen wollen.
- Schon bei stockendem Verkehr ist eine Rettungsgasse für Polizei und Notarzt zu bilden, nicht wie bisher erst bei stehendem Verkehr.
- In Italien und den Niederlanden wird es höhere Geldstrafen für Verstöße im Straßenverkehr geben.
- Wer in Italien ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, dem droht künftig ein Führerscheinentzug von bis zu zwei Monaten.
- In Frankreich besteht für Motorradfahrer, allerdings schon seit 20. November 2016, Handschuhpflicht.
Außerdem in Planung:
- Das Handyverbot am Steuer soll künftig weitere Geräte wie Tablets umfassen. Außerdem soll das Bußgeld bei Verstößen erhöht werden.
- Das Carsharing-Gesetz soll in Kraft treten und klären wie Carsharing-Fahrzeuge gekennzeichnet sein müssen, ob sie von Parkgebühren befreit werden können und auch ein neues Verkehrsschild für spezielle Carsharing-Parkflächen soll es geben.