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Bayerns Biergärten dürfen ab sofort wieder bis 22.00 Uhr öffnen
Bayerns Biergärten dürfen ab sofort wieder bis 22.00 Uhr Gäste bewirten. Die Staatsregierung zieht nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg die eigentlich erst für Dienstag nach Pfingsten geplante Verlängerung der Öffnungszeiten für alle gastronomischen Außenbereiche vor. Dies diene dem Rechtsfrieden und verhindere, dass es in Bayern einen Flickenteppich bei den Öffnungszeiten gebe, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) der Deutschen Presse-Agentur am Freitag in München.
Das Verwaltungsgericht Augsburg hatte am Donnerstag dem Eilantrag eines Gastronomen stattgegeben und die Öffnung der Außengastronomie bis 22.00 Uhr gestattet. Daraufhin erlaubte die Stadt Augsburg allen Wirten sofort, ihre Außenbereiche wieder bis 22.00 Uhr zu betreiben. Am Freitag hatten weitere Kommunen - darunter die Stadt Memmingen - ebenfalls entschieden, ihren Worten noch vor dem Pfingstwochenende längere Öffnungen zu erlauben.
Der ursprüngliche - erst am Dienstag vom Kabinett beschlossene - Plan der Staatsregierung sah vor, dass erst ab dem Dienstag nach Pfingsten Gäste in Biergärten und Gastronomie-Außenbereichen wieder bis 22.00 Uhr - und damit zwei Stunden länger als bisher - bewirtet werden dürfen. Dagegen durften Wirte aber in geschlossenen Räumen schon vor der Gerichtsentscheidung bis 22.00 Uhr Gäste bedienen und verpflegen.