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Vermehrte Schulwegunfälle: Drei getötete Schulkinder
Im Januar und Februar haben sich bereits elf Schulwegunfälle mit elf verletzten und drei getöteten Schulkindern ereignet. Das Polizeipräsidium Oberbayern Süd nimmt diese Entwicklung zum Anlass, zur Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer verstärkte polizeiliche Präsenz, insbesondere im Bereich von Schulbushaltestellen, zu zeigen. Dabei wird die Polizei auch Verkehrskontrollen, vor allem im Hinblick auf die zulässige Geschwindigkeit, durchführen.
Wir klären auf dieser Seite die wichtigsten Fragen rund um das richtige Verhalten im Straßenverkehr, bzgl. Schulbussituationen.
Was müssen wir tun, wenn ein Bus mit Warnblinker auf eine Haltestelle zufährt?
Dann gibt´s nur eins: Hinter dem Bus herfahren und warten. Denn dann gilt absolutes Überholverbot
Was müssen wir tun, wenn der Bus mit Warnblinker an der Haltestelle steht?
Dann darf man am Bus vorsichtig vorbeifahren, allerdings nur in Schrittgeschwindigkeit. Natürlich muss man da besonders auf Fahrgäste achten, die ein oder aussteigen. Was viele nicht wissen: Das gilt übrigens auch für den Gegenverkehr. Wer zu schnell ist muss mit einem Verwarnungsgeld von 15 Euro rechnen
Was müssen wir tun, wenn der Bus noch an der Haltestelle steht und den linken Blinker gesetzt hat, muss ich ihn reinlassen?
Ja, in der Straßenverkehrsordnung heißt es, dass Autofahrer eine „zügige Abfahrt" ermöglichen müssen. Bedeutet: Nicht noch schnell vorbeirasen sondern kurz warten und den Bus einfädeln lassen!