×

Weitere Lockerungen: Das gilt jetzt in München

Nachdem die 7-Tage-Inzidenz am Sonntag zum 5. Mal in Folge unter 100 lag, wird es in München einige Lockerungen der Corona-Regeln geben.

Notbremse ab 11.05. aufgehoben: Lockerungen bei Kontakten und Aussgangssperre

  • Private Zusammenkünfte sind wieder möglich für die Angehörigen des eigenen Hausstands und eines weiteren Hausstands, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt (Kinder unter 14 Jahren nicht mitgerechnet). Die Regelungen zur Kontaktbeschränkung finden keine Anwendung auf vollständig gegen Corona geimpfte Personen ab Tag 15 nach der abschließenden Impfung sowie Genesene mit einem positiven PCR-Test, der mindestens 28 Tage und höchsten 6 Monate zurückliegt. Bei privaten Treffen, bei denen sowohl geimpfte oder genesene als auch sonstige Personen teilnehmen, bleiben geimpfte und genesene Personen bei der Ermittlung der Zahl der Teilnehmer unberücksichtigt.
  • Die nächtliche Ausgangssperre wird wieder aufgehoben.
  • In den Ladengeschäften sind mit vorheriger Terminbuchung und Registrierung zur Kontaktnachverfolgung Terminshopping-Angebote („Click & Meet“) zugelassen. Die Testpflicht entfällt. Auch können wieder mehr Kund*innen gleichzeitig im Laden sein (ein Kunde je 10 Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmetzer der Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde je 20 Quadratmeter für den 800 Quadratmeter übersteigenden Teil der Verkaufsfläche).
  • Neben Friseuren und Fußpflege sind auch andere körpernahe Dienstleistungen wieder zulässig. Die Testpflicht entfällt.

Das ändert sich bei Schulen, Museen und beim Sport

  • An den Schulen findet wieder für alle Jahrgangsstufen Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand von 1,5 Metern statt. Für die Jahrgangsstufen 1 bis 3 der Grundschule und die Jahrgangsstufen 5 und 6 der Förderschulen gilt dies bereits ab 10. Mai.
  • Die Kinderbetreuung erfolgt nicht mehr im Notbetrieb, sondern im eingeschränkten Regelbetrieb in festen Gruppen.
  • An Musikschulen ist Instrumental- und Gesangsunterricht als Einzelunterricht wieder zugelassen, auch Angebote der außerschulischen beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Angebote der Erwachsenenbildung sind wieder in Präsenzform möglich.
  • Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten können mit Beschränkung der Besucherzahl und vorheriger Terminbuchung sowie Registrierung zur Kontaktnachverfolgung wieder öffnen.
  • Kontaktfreier Sport ist mit maximal 5 Personen aus 2 Haushalten und in Gruppen von bis zu zwanzig Kindern bis 14 Jahren im Freien möglich.
  • Die Nutzung von Fitnessstudios ist unter freiem Himmel und für kontaktfreien Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen erlaubt.

Ab 12.05.: Außengastronomie, Theater, Kinos und Co.

Nach Maßgabe der staatlichen Rahmenkonzepte sollen die Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos wieder öffnen können und auch kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel wieder möglich sein.

Außengastronomie

  • Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein höchstens 24 Stunden alter negativer Schnelltest oder ein höchstens 48 Stunden alter negativer PCR-Test der Tischgäste erforderlich.
  • Vollständig gegen Corona geimpfte Personen und Genesene sowie Kinder unter 6 Jahren benötigen keinen Testnachweis.
  • Die Schließung muss spätestens um 22 Uhr erfolgen. Eine vorherige Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung ist erforderlich.
  • Zusätzlich gelten natürlich die bekannten Hygienemaßnahmen, etwa eine FFP2-Maskenpflicht oder die Abstandsregeln.
     

Theater und Kinos

  • Besucherinnen und Besucher brauchen einen aktuellen negativen Testnachweis (höchstens 24 Stunden alter negativer Schnelltest oder ein höchstens 48 Stunden alter negativer PCR-Test). Vollständig gegen Corona geimpfte Personen und Genesene sowie Kinder unter 6 Jahren benötigen keinen Testnachweis.
  • Zudem muss auch sichergestellt sein, dass die Kontaktnachverfolgung möglich ist.
  • Auch hier gelten die üblichen Hygienemaßnahmen wie FFP2-Maskenpflicht und die Einhaltung der Abstandsregeln.
  • Es ist also ratsam, sich vor dem Besuch über den genauen Ablauf und die Regeln zu informieren.
     

Sport

  • Die Stadt wird im Einvernehmen mit dem Gesundheitsministerium und nach Maßgabe des staatlichen Rahmenkonzepts kontaktfreien Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel zulassen unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen aktuellen negativen Testnachweis (höchstens 24 Stunden alter negativer Schnelltest oder ein höchstens 48 Stunden alter negativer PCR-Test) verfügen. Vollständig gegen Corona geimpfte Personen und Genesene sowie Kinder unter 6 Jahren benötigen keinen Testnachweis.

10.05.2021

 

Gong 96.3 Live
Audiothek