Alle Aktionen. Der Verkehr und das Wetter für München und viele weitere Funktionen
Datenschutzrichtlinien - alle Änderungen im Überblick
Der Datenschutz innerhalb der EU wird ab 25.05.2018 einheitlich geregelt und verschärft.
DSGVO ist die Abkürzung für DatenSchutzGrundVerOrdnung. Sie regelt dann einheitlich den Schutz eurer privaten Daten. Unter anderem werden eure Rechte bei Auskunft und Löschung von Daten ausgeweitet. Neu ist ab Ende Mai auch das Recht auf Datenübertragbarkeit.
Grundsätzlich sollt ihr durch die DSGVO besser informiert sein, welches Unternehmen welche Daten von euch besitzt und nutzt.
Was ändert sich?
Die neue Datenschutzgrundverordnung - kurz: DSGVO – wird nach 2 Jahren Vorlauf am 25.05.2018 EU-weit eingeführt. Sie löst eine EU-Richtlinie von 1995 ab. Der Vorteil - in allen Ländern gilt jetzt der gleiche Datenschutz. Der Bürger soll unabhängig von Ländergrenzen im digitalen Zeitalter besser geschützt werden.
Welche Daten sind geschützt?
Die "personenbezogenen Daten“ also Euer Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Ausweisnummer und IP-Adresse.
Empfindliche Daten von euch, wie etwa über Gesundheit, Sexualleben und religiöse Überzeugungen, sowie Daten von Kindern sind besonders geschützt. Solche Daten dürfen nur ausnahmsweise verarbeitet werden. Bei unter 16-Jährigen müssen die Eltern in die Datenverarbeitung einwilligen.
HINWEIS: WhatsApp hat deshalb das Mindestalter für die Nutzung innerhalb der EU auf 16 Jahre nach oben gesetzt!
Wer ist von den neuen Regeln betroffen?
Einzelne Privatpersonen nicht! Ansonsten: Jeder, der Daten verarbeitet. Das heißt: Unternehmen, Vereine, Behörden. Ausgenommen ist alles, was privat geschieht. Internationale Unternehmen, die ihren Sitz zwar außerhalb der EU haben, ihre Dienste aber auch in Europa anbieten - wie Facebook und Google - betreffen die neuen Regeln auch.
Deutsche Wirtschaftsverbände haben vor allem den mittleren und kleineren Unternehmen schon Tipps und Checklisten zur Verfügung gestellt.
Was müssen Betreiber von Websites beachten?
Betreiber von Websites sind demnach verpflichtet, eine rechtskonforme Datenschutzerklärungbereitzustellen.
>> HIER könnt ihr sehen, wie das gemacht wird!
Zu berücksichtigen sind dabei unter anderem Logfiles, Registrierungsmöglichkeiten, die Verwendung von Cookies und der Einsatz von Analyse- oder Trackingdiensten.
Ausgenommen von den neuen Regeln sind lediglich Werbeangebote, die ausschließlich familiären oder persönlichen Zwecken dienen.
Hat es Auswirkungen auf die Veröffentlichung von Fotos, auch online, zum Beispiel in Form von Posts?
Grundsätzlich bleibt es hier beim „recht am eigenen Bild“- also muss immer die Zustimmung dessen, der gezeigt wird, eingeholt werden. Im Arbeitsleben sogar schriftlich! Hier bleiben nationale Regelungen für Datenverarbeitungen zu journalistischen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken möglich.
Was passiert bei Verstößen?
Für Unternehmen drohen Geldbußen in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes - je nachdem was höher ist. Das deutsche Bundesdatenschutzgesetz sah bisher weit geringere Sanktionen vor. Wie hoch die Sanktion ausfällt, soll von Schwere und Dauer eines Verstoßes abhängen. Außerdem können Betroffene einen Anspruch auf Schadenersatz haben.
Wohin melde ich Verstöße?
An das Landesamt für Datenschutzaufsicht - also:
>> HIER
Weitere LINKS:
- https://dsgvo-gesetz.de/
- https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/fachbeitraege/eu-datenschutz-grundverordnung/