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Familienbesuche in ganz Deutschland erlaubt - diese Regeln müsst ihr beachten!
Am Muttertag die Mama in einem anderen Bundesland besuchen? Ds geht! Reisen für familiäre Besuche oder aus beruflichen Gründen sind wieder in ganz Deutschland erlaubt. Trotzdem gibt es viele unterschiedliche Corona-Maßnahmen in den Bundesländern. Ein Überblick:
Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass die Verantwortung zur Eindämmung des Corona-Virus ab sofort in den Händen der Länder liegt. Daher sind die Corona-Maßnahmen in jedem Bundesland auch etwas verschieden. Wir geben euch einen Überblick über die einzelnen Regelungen
Bundesweit gilt:
- Reisen aus familiären oder beruflichen Gründen sind in alle Bundesländer erlaubt
- Masken-Pflicht beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln
- Geschäfte dürfen bundesweit wieder öffnen - die Beschränkung auf 800 Quadratmeter wird aufgehoben
- Großveranstaltungen bleiben bis 31. August verboten
- Es gilt eine Reisewarnung bis Mitte Juni
Baden-Württemberg
- Sonnenstudios, Massage-, Kosmetik- und Nagelstudios, Friseure und Zahnärzte dürfen wieder öffnen
- Besuchsverbot in den Krankenhäusern wurde gelockert
- Gastronomie (sowohl innen als auch außen), Campingplätze und Ferienwohnungen dürfen ab dem 18. Mai wieder öffnen
Rheinland-Pfalz
- Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen ab dem 18. Mai öffnen
- Gastronomie darf ab 13. Mai wieder öffnen
- Das Besuchsverbot in Alten- und Pflegeheimen ist aufgehoben
- Kosmetik- und Nagelstudios oder andere "körpernahe Dienstleistungen" dürfen ab dem 13. Mai wieder öffnen
Hessen
- Ab 09. Mai sind Veranstaltungen bis zu 100 Teilnehmern unter Auflagen wieder erlaubt
- Gastronomie soll noch im Mai wieder öffnen
- Ab 18. Mai sollen die Viertklässler und Schüler von weiterführenden Schulen wieder unterrichtet werden
Sachsen
- Für die Schüler aller Vorabschlussklassen der Gymnasien, Berufsbildender Schulen, Oberschulen und Förderschulen beginnt unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln ab 06. Mai der Unterricht
- Seit 04. Mai dürfen die Außensportanlagen wieder genutzt werden
- Ab 15. Mai dürfen Tourismus- und Gastronomiebetriebe wieder öffnen
Sachsen-Anhalt
- Statt zwei dürfen sich fünf Menschen aus einem unterschiedlichen Hausstand treffen
- Gastronomie darf ab dem 22. Mai wieder öffnen
- Friseure, Massage- und Fußpflegepraxen, Nagel- und Kosmetikstudios sowie Fahrschulen dürfen wieder öffnen
- Ab 11. Mai ist das Besuchsverbot in Krankenhäusern und Pflegeheimen aufgehoben
- Ab 15. Mai dürfen Ferienwohnungen und Ferienhäusern wieder an Einheimische vermieten
Nordrhein-Westfalen
- Fitnessstudios dürfen wieder öffnen
- Kleinere Konzerte sind unter freien Himmel erlaubt
- Ab 10. Mai ist das Besuchsverbot in Krankenhäusern und Pflegeheimen aufgehoben
- Ab 11. Mai dürfen Restaurants, Ferienwohnungen und Ferienhäuser unter Auflagen wieder öffnen
- Ab 21. Mai haben Hotels wieder geöffnet
- Ab Pfingsten dürfen Schwimmbäder wieder aufmachen
Thüringen
- Ab 13. Mai dürfen Ferienhäuser, Ferienwohnungen, Hotels und Campingplätze wieder vermietet werden
- Ab 13. Mai darf die Gastronomie wieder öffnen
- Freizeitsport ohne Körperkontakt ist im Freien erlaubt
Berlin
- Gottesdienste sind bis 50 Teilnehmer erlaubt
- Ab 15. Mai dürfen Gaststätten wieder öffnen
- Ab 25. Mai dürfen Hotels, Ferienwohnungen und Ferienhäuser wieder öffnen
Brandenburg
- Ab 18. Mai sollen Gaststätten, Cafés und Kneipen wieder öffnen dürfen
Niedersachsen
- Ab 11. Mai dürfen die Gastronomie und die Ferienhäuser wieder öffnen (aber nur mit 50 Prozent Auslastung)
- Ab 25. Mai dürfen die Hotels wieder öffnen (aber nur mit 50 Prozent Auslastung)
Saarland
- Spätestens ab dem 18. Mai darf die Gastronomie wieder öffnen
- Einen Termin für die Tourismusbranche gibt es noch nicht
Mecklenburg-Vorpommern
- Ab 01. Mai dürfen Besitzer mit einem angemeldeten Zweitwohnsitz wieder in die Zweitwohnung
- Ab 18. Mai sollen Hotels, Ferienwohnungen und Pensionen für Einheimige wieder öffnen
- Ab 25. Mai soll das Einreiseverbot für Besucher aus anderen Bundesländern aufgehoben werden
Schleswig-Holstein
- Ab 18. Mai dürfen dann auch wieder Menschen aus anderen Bundesländern nach Schleswig-Holstein kommen (Bewohner aus stark betroffenen Gebieten sollen ausgenommen bleiben)
- Ab 18. Mai dürfen Gaststätten im Innen- und Außenbereich wieder bis 22 Uhr öffnen
- Ab 18. Mai dürfen Hotels, Pensionen, Wohnmobilstellplätze und Ferienwohnungen wieder öffnen
- Ab 25. Mai eingeschränkter Unterricht für alle Grundschüler
- Ab 01. Juni sollen alle Kinder wieder eingeschränkt in die Kita dürfen
Hamburg
- Ab 06. Mai dürfen Spielplätze von 7 - 20 Uhr öffnen
- Ab 25. Mai sollen alle Schüler stundenweise wieder in die Schule dürfen
Bremen
- Ab 11. Mai sollen Restaurants wieder öffnen dürfen
- Ab 18. Mai sollen Grundschüler wieder stundenweise und mit verkleinerten Klassen in den Unterricht dürfen