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FFP2-Maskenpflicht: Das müsst ihr jetzt wissen!
Ab dem 18.01.2021 muss man in Bayern im Öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel FFP2- Masken tragen. Doch woran erkenne ich eine echte FFP2-Maske und darf ich sie auch mehrmals tragen? Das müsst ihr jetzt wissen:
Was ist eine FFP2-Maske?
Streng genommen geht es um partikelfiltrierende Halbmasken, wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erklärt. FFP2 ist dabei einer von mehreren Standards, konkret werden damit Masken bezeichnet, die 94 Prozent der Aerosole aus der Atemluft filtern. Entsprechende Masken sind oft kuppelförmig oder faltbar, sie weisen statt klassischer Nähte lediglich Schweißstellen auf. Korrekt sitzende FFP-Masken liegen dicht an und bieten Fremd- und Eigenschutz.
Daran erkennt man eine echte FFP2-Maske:
Echte FFP2-Masken müssen seit Oktober 2020 ein CE-Kennzeichen sowie eine vierstellige Nummer vorweisen. Laut BfArM muss ein CE-Kennzeichen als Nachweis einer TÜV-Prüfung zu sehen sein – samt einem vierstelligen Code, der Aufschluss über die Prüfstelle bietet. Die Nummer kann auf der Webseite der EU-Kommission überprüft werden. Auch die Nummer und das Jahr der Veröffentlichung der entsprechenden Norm müssen abgedruckt werden. Zudem sollte auf der Maske ein Herstellername oder eine Marke abgedruckt sein.
Was gilt für Masken mit den Nummern N95 oder KN95?
FFP2 ist europäischer Standard, in anderen Ländern gibt es andere Bezeichnungen. Das US-Pendant etwa firmiert unter der Bezeichnung N95, in China wird von KN95 gesprochen. Die Bezeichnungen KN95 oder N95 haben die Masken deshalb, weil sie mindestens 95 % der in der Luft befindlichen Partikel filtern, die größer als 0,3 µm sind. Sie bieten wie FFP2 Masken aus Deutschland einen vergleichbaren Schutz und dürfen dementsprechend auch getragen werden.
Hier kann man FFP2-Masken kaufen:
FFP2-Masken findet ihr unter anderem in Apotheken, Drogerien und im Online-Handel. Eine einzelne Maske kostet dort normalerweise drei bis fünf Euro. Alle Apotheken in München haben aktuell genügend Maskenauf Lager.
Wie lange kann man die Maske tragen?
Die Masken sind vom Hersteller als Einwegprodukte vorgesehen. Sie sollten regelmäßig gewechselt und nach einer längeren Benutzung - etwa wie einer Arbeitsschicht im Supermarkt oder generell nach acht Stunden am Stück oder bei Durchfeuchtung - entsorgt werden. Wenn man die Maske aber nur zum Einkaufen oder kurze Zeit in Bus oder Bahn trägt, kann man die Maske auch öfter benutzen. Alle Informationen findet ihr auch hier.
Kann man die Masken wieder aufbereiten?
FFP2-Masken sind in der Anschaffung recht teuer, aber eigentlich Einwegprodukte, die man nach Durchfeuchtung wegwerfen sollte. Wie oft kann ich sie im Privatbereich gefahrlos wiederverwenden? Dazu verweist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf ein Forschungsprojekt der Fachhochschule Münster. Dort wurde untersucht, wie man im privaten Gebrauch FFP2-Masken mehrmals verwenden könnte. Eine Desinfektion im Backofen sei möglich, muss aber eine genaue Temperatur einhalten, sonst nimmt die Maske Schaden.
Die Maske sollte auf diese Art nur fünf Mal wieder aufbereitet und dann im Hausmüll entsorgt werden, empfiehlt die Fachhochschule Münster. Wenn Metall verbaut wurde, kommt eine Reinigung per Mikrowelle nicht infrage – es besteht Brandgefahr. Es gibt jedoch wiederverwendbare Modelle. Diese werden aber auch als solche gekennzeichnet und sollten nicht über die angegebene Verwendungsdauer hinaus eingesetzt werden.
Müssen auch Kinder ab Montag eine FFP2 Maske tragen?
Die ab Montag, 18.01.2021 geltende Pflicht eine FFP2-Maske im Öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel zu tragen, gilt nicht für Kinder unter 15 Jahren. Das hat Ministerpräsident Söder in einer Pressekonferenz bekannt gegeben. Weitere Infos gibt es hier.
Muss ich Strafe zahlen, wenn ich keine FFP2-Maske trage?
Ab Montag, 25. Januar, werden durch die Ordnungsbehörden auch Bußgelder verhängt, wenn die Bedeckung nicht den aktuellen Vorschriften entspricht. Fahrgäste, die ohne FFP2- Maske angetroffen werden, müssen das Fahrzeug bzw. den Bahnhof verlassen.
Bei der FFP2-Maske ist das genaue Bußgeld ist noch nicht festgelegt, wird sich aber laut des bayerischen Gesundheitsministers Klaus Holetschek am Bußgeld für die allgemeine Maskenpflicht orientieren. Dieses liegt bei 250 Euro und wird fällig, wenn etwa im öffentlichen Nahverkehr, im Supermarkt, in öffentlichen Einrichtungen oder in Arztpraxen keine Maske getragen wird.
20.01.2021