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Wegen Geflügelpest in München: Fütterungsverbot von Wasservögeln
Ab morgen (Mittwoch, 03. Februar) gilt eine Allgemeinverfügung zur Erhöhung der Sicherheitsmaßnahmen für Haus- und Nutzgeflügel sowie auch für Hobbyhaltungen von Geflügel.
In der Allgemeinverfügung werden Maßnahmen geregelt wie das Tragen von Schutzkleidung sowie konsequente Reinigung und Desinfektion. Damit soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- bzw. Nutzgeflügel vermieden werden.
Grundsätzlich erfolgt die Ansteckung über den direkten Kontakt von Tier zu Tier. Jedoch können die Viren auch über Ausscheidungen, Personen, Futter oder Wasser übertragen werden.
Die derzeit festgestellten Geflügelpest ist eine hochansteckende und anzeigepflichtige Viruserkrankung des Geflügels und anderer Vogelarten, die epidemische Ausmaße annehmen.
In Bayern wurden bisher vier Fälle bei Wildvögeln nachgewiesen. Deutschlandweit wurden mehr als 600 Fälle festegestellt. Für den Menschen ist das Virus nach derzeitigen Erkenntnissen ungefährlich.
Jedoch sollten tot aufgefundene Vögel nicht angefasst werden. Für wildlebende Wasservögel gilt ein Fütterungsverbot im Bereich der Landeshauptstadt München.
02.02.2021