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GEW will kleinere Klassen und Mindestabstand einklagen

Kleinere Klassen und die Wahrung des Mindestabstands will die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) vor Gericht einklagen. Einen entsprechenden Eilantrag habe er am Freitag am Verwaltungsgericht München eingereicht, teilte der Anwalt der Gewerkschaft, Rainer Roth, mit. Wann dort darüber entschieden werden könnte, ist noch unklar.

Mit der Verbandsklage will die Gewerkschaft den Freistaat und die Stadt München nach eigenen Angaben «zum bestmöglichen Gesundheitsschutz an Schulen veranlassen». Lehrer und Schüler würden durch den Präsenzunterricht an bayerischen Schulen nicht ausreichend vor Corona-Ansteckungen geschützt.

«Es reicht jetzt einfach», sagte GEW-Landesvorsitzender Anton Salzbrunn am Freitag in München. «Seit Monaten fordern wir, dass der Schutz von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften ernst genommen wird, und nichts passiert – vor allem: kein Abstand.»

Mit der einstweiligen Anordnung wolle die Gewerkschaft nun erreichen, dass die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Verkleinerung von Klassen und die Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 Meter flächendeckend umgesetzt werden.

20.11.2020

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