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Laubbläser und Laubsauger! Was ist erlaubt?
Im Herbst ist wieder Hochsaison für Laubbläser und Laubsauger, durch den damit verbundenen Lärm fühlen sich auch viele Münchnerinnen und Münchner gestört. Mit ein paar Tipps kann man aber ganz einfach Rücksicht auf die Nachbarn nehmen und zusätzlich die Umwelt schonen. Wir haben geklärt, was ist erlaubt und was ist verboten? Das solltet ihr über sogenannte Laubbläser wissen:
Diese Vorschriften gelten für die Nutzung von Laubbläsern:
- Werden die Geräte gewerblich eingesetzt, dürfen sie in Wohngebieten ausschließlich Mo-Sa zwischen 9 und 13 Uhr sowie 15 und 17 Uhr betrieben werden.
- Privatpersonen dürfen die Geräte nur Mo-Sa zwischen 9 und 12 Uhr sowie Mo-Fr zwischen 15 und 17 Uhr betreiben.
- Wird außerhalb dieser Zeiten gearbeitet, müssen sowohl Privatleute als auch Gewerbetreibende mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 Euro rechnen.
Laubbläser sind schlecht für die Umwelt:
Auch wenn Laubbläser Zeit und Mühe sparen, stellen sie eine nicht zu unterschätzende Belastung für die Umwelt dar. Die Motoren verursachen nicht nur Abgasemissionen und tragen zur Luftverschmutzung bei, sondern auch der aufgewirbelte Staub ist für die Umwelt schädlich und bringt das ökologische Gleichgewicht durcheinander, deswegen sollten unbedingt diese Tipps beachtet werden: