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Beschlossen: Harter Lockdown in Bayern
In der Bund-Länder-Runde mit Kanzlerin Angela Merkel haben sich die Länderchefs angesichts der anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen auf einen harten Lockdown noch vor Weihnachten geeinigt.
Dieser Lockdown ergibt sich laut Angela Merkel aus den weiter steigenden Zahlen. Der Teil-Lockdown vom 02. November hätte nicht den nötigen Erfolg gehabt.
Ziel ist weiterhin einen Inzidenzwert von unter 50 zu erreichen.
Schließung von Geschäften
Der Einzelhandel wird mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf vom 16. Dezember bis zum 10. Januar geschlossen. Ausnahmen sind der Lebensmittel-Einzelhandel, Wochenmärkte und Direktvermarkter für Lebensmittel, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkaufsläden, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkaufs und Großhandel. Der Verkauf von Feuerwerk vor Silvester bleibt in diesem Jahr generell verboten.
Private Treffen bleiben stark eingeschränkt
Private Treffen bleiben weiterhin auf zwei Haushalte und maximal fünf Personen beschränkt - Kinder unter 14 Jahren nicht eingerechnet.
Ausnahme Weihnachten: Vom 24. bis 26. Dezember sind Treffen mit vier weiteren Personen über den eigenen Hausstand hinaus erlaubt, die aus dem engsten Verwandtenkreis stammen, also Lebenspartner und Familie in „gerader Linie“. Es wird empfohlen, eine "Schutzwoche" vor den Familientreffen einzulegen und vor Weihnachten auf persönliche Kontakte zu verzichten.
An Silvester wird die Obergrenze von fünf Personen aus maximal zwei Haushalten nicht gelockert! Es gilt bundesweit ein Versammlungsverbot und ein Feuerwerksverbot auf publikumsträchtigen Plätzen, die von den Kommunen bestimmt werden. Der Verkauf von Böllern und anderer Pyrotechnik ist in diesem Jahr generell verboten.
Schulen und Kitas
Für den gleichen Zeitraum gelten deutliche Kontakteinschränkungen an den Schulen und Kindertagesstätten. «Kinder sollen in dieser Zeit wenn immer möglich zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum ab 16. Dezember die Schulen grundsätzlich geschlossen und die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Dasselbe gilt analog für Kindergärten und Kitas. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten», heißt es.
Für Eltern sollten nach diesen Vorstellungen zusätzliche Möglichkeiten geschaffen werden, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub nehmen zu können. Generell werden Arbeitgeber «gebeten zu prüfen», ob während der Zeit des Lockdowns entweder Betriebsferien oder großzügige Home-Office-Lösungen möglich seien.
Friseure und Co.
Auch Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden ab Mittwoch geschlossen, «weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist.» Medizinisch notwendige Behandlungen, etwa Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben aber weiter möglich.
Gastronomie und Alkoholverbot
Die Gastronomie bleibt geschlossen, einzig Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause bleiben weiter möglich. Der Verzehr vor Ort ist untersagt. Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum wird vom 16. Dezember bis 10. Januar untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.
Alten- und Pflegeheime
Eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten- und Pflegeeinrichtungen soll von den Ländern eingeführt werden. Diese seien auch für das Personal in mobilen Pflegediensten nötig. In Regionen mit erhöhter Inzidenz sollen Besucher künftig einen frischen negativen Coronatest vorweisen müssen. Medizinische Schutzmasken sowie kostenlose Antigen-Schnelltests müssten die Regel werden.
Gottesdienste sind nur unter strengen Auflagen möglich, diese werden noch besprochen.
Von Reisen ins Ausland wird dringend abgeraten.
Bayerns Ministerpräsident Söder setzt die Beschlüsse vollumfänglich und streng um und hält an den Ausgangsbeschränkungen von 21 bis 05 Uhr fest. Diese gelten für ganz Bayern und auch an Silvester. Mehr dazu hier.
13.12.2020