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Ministerpräsident Söder verschärft Corona-Regeln: Maskenpflicht teilweise auch am Arbeitsplatz

Die Coronazahlen explodieren weiterhin und werden durch die Jahreszeit begünstigt. Ministerpräsident Söder informiert deswegen über die neuen Corona-Maßnahmen, die nun in Bayern gelten.

Er wirft dabei zunächst einen Blick auf die Nachbarländer und der ist besorgniserregend. Länder wie Frankreich und Österreich befinden sich schon mitten in der zweiten Welle. Von Tschechien kam die Anfrage nach Unterstützung in Sachen Intensivbetten, diese Hilfe hat Deutschland zugesagt.

Söder sieht die Lage als sehr bedenklich: "Wir wollen keinen Lockdown, rücken diesem aber immer näher." Die hochdynamische Entwicklung der Infektionszahlen macht deutlich, dass die vom Coronavirus ausgehenden Gefahren weiter ernst und die Lage wieder wachsend besorgniserregend sind.

Der Ministerpräsident ist sich nicht sicher, ob mit den bundesweiten Maßnahmen die Welle gestoppt werden kann. Bayern setzt weiterhin auf Vorsicht und Sicherheit – man kam zu dem Entschluss, dass die Maßnahmen noch aufgestockt werden müssen.

Der aktuelle Wert für München liegt laut RKI bei 54,6. Die Neuinfektionen in Bayern liegen bei 1.072, elf Gebiete liegen über dem 50er Inzidenzwert und 15 über der Inzidenz von 35.

Deswegen tritt nun die Corona-Ampel für Bayern in Kraft:

Maßnahmen in Gebieten mit einer 7-Tages-Inzidenz unter 35 - grün:

  • Das allgemeine Hygienekonzept bleibt bestehen. Der Ministerrat appelliert mit Nachdruck an alle Bürgerinnen und Bürger, die allgemeinen Schutzregeln konsequent zu befolgen. Hierzu gehören die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern, die Hygieneregeln sowie das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Hinzu kommt das ausreichende Lüften insbesondere beim Aufenthalt von mehreren Personen in geschlossenen Räumen

Maßnahmen in Gebieten mit einer 7-Tages-Inzidenz zwischen 35 und 50 - gelb:

  • Ausgeweitete Maskenpflicht tritt in Kraft: 

 - Maskenpflicht auch im Unterricht ab der 5. Klasse

 - Maskenpflicht an Hochschulen 

- in öffentlichen Gebäuden

- am Arbeitsplatz, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann (Kantine, Fahrstuhl, etc.)

- an öffentlichen Plätzen, die stark frequentiert sind (Fußgängerzonen, Marktplätze)

- Maskenpflicht gilt dann auch für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen sowie durchgängig auf Tagungen, Kongressen, Messen und in Kulturstätten auch am Platz

  • Neu: Es gilt eine allgemeine Sperrstunde ab 23 Uhr, auch ein Verkaufsverbot von Alkohol an Tankstellen ab 23 Uhr
  • Private Feiern werden eingeschränkt und auf 10 Personen reduziert. Das gilt im privaten Raum sowie in Gaststätten etc.

Maßnahmen in Gebieten mit einer 7-Tages-Inzidenz größer 50 - rot:

  • Die Maske muss dann auch in der Grundschule im Unterricht getragen werden. Schule und Kita sollen so lange wie möglich aufrecht erhalten werden.
  • Alkohol: Sperrstunde ab 22 Uhr, auch Alkoholverbot
  • Private Feiern: Werden auf fünf Personen oder zwei Hausstände beschränkt

Diese Beschlüsse gelten für die nächsten vier Wochen.

15.10.2020

 

 

 

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