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Polizei warnt zu Fasching: Das droht bei Alkohol am Steuer! 

Gerade zur Faschingszeit will die Polizei verstärkt kontrollieren. 

Rechtzeitig zur Faschingszeit, weist die Polizei darauf hin, dass sie auch dieses jahr wieder verstärkt Alkoholkontrollen durchführen wird. Denn: Bei Alkohol am Steuer hört die Faschingsgaudi auf.  Auch wenn so mancher die Gefahr herunterspielen mag, Alkohol und Drogen am Steuer sind sehr gefährlich und führen häufig zu schweren Verkehrsunfällen mit Toten und Verletzten.

Deshalb werden Fahrten unter Alkohol- und Drogeneinfluss auch hart bestraft. Neben einem Fahrverbot von mindestens einem Monat und Punkten auf dem Flensburger Punktekonto, drohen den Alkohol- und Drogensündern hohe Geldstrafen, die nicht selten ein Monatseinkommen übersteigen. Der Verlust des Führerscheines kann außerdem auch noch berufliche Konsequenzen haben.

Der Bußgeldkatalog sieht schon bei 0,5 Promille Alkohol oder einem nachweisbaren Drogenkonsum eine Geldbuße von wenigstens 500 Euro, zwei Punkte (nach dem neuen Punktesystem) in der Verkehrssünderkartei und mindestens ein Monat Fahrverbot vor. Die Sanktionen verdoppeln und verdreifachen sich entsprechend, wenn jemand bereits ein- oder mehrmals von der Polizei erwischt worden ist. Noch teurer wird es für die Verkehrssünder, die 1,1 und mehr Promille Alkohol im Blut haben und damit „absolut fahruntüchtig“ sind.

Aber: Schon ab einem Wert von mehr als 0,3 Promille droht der Führerscheinentzug, wenn man alkoholisiert oder im Drogenrausch einen Verkehrsunfall verursacht. Solche Autofahrer müssen sich außerdem für die begangene Straftat vor Gericht verantworten, das in solchen Fällen regelmäßig eine entsprechende Geldstrafe und längeren Führerscheinentzug verhängt. Bei 1,6 und mehr Promille oder im Wiederholungsfall kommt automatisch die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) dazu. 

Die Polizei rät deshalb: 

  • Klärt bereits vor dem Genuss von Alkohol ab, wie ihr wieder sicher nach Hause kommt, ohne selbst fahren zu müssen.
  • Greift auf öffentliche Verkehrsmittel und Taxen zurück. Auch wenn das ersteinmal teuer erscheint, ist das immernoch billiger als der Verlust des Führerscheins.
  • Steigt zu eurer eigenen Sicherheit nie in ein Auto ein, wenn ihr das Gefühl habt, dass der Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht!
  • Unterschätzt nicht den Restalkohol am nächsten Morgen! Der Körper baut durchschnittlich etwa 0,1 Promille in der Stunde ab. Reichlich Alkoholgenuss am Vortag kann deshalb zur Folge haben, dass man auch am nächsten Morgen noch nicht fahrtauglich ist!  

Die Kontrollen erweisen sich leider als bitter nötig: 2017 musste das Polizeipräsidium Oberbayern Süd alleine in den letzten Faschingstagen 39 Alkoholunfälle aufnehmen. 167 Fahrer wurden „aus dem Verkehr gezogen“, weil sie zu viel intus hatten. 60 standen sogar unter Drogeneinfluss. 45 Mal konnte die Polizei eine Trunkenheitsfahrt vor Fahrtantritt noch verhindern.    

 

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