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Urteil gegen den Waffenhändler des Münchner Amoklaufes gefallen
Der Prozess gegen den Waffenbeschaffer für den Münchner Amoklauf ist nach mehr als 20 Verhandlungstagen zu einem Ergebnis gekommen. Das Landgericht München hat den Verkäufer der Waffe für den Münchner Amoklauf unter anderem wegen fahrlässiger Tötung in neun Fällen zu sieben Jahren Haft verurteilt. Er hatte eine Pistole an einen 18-Jährigen verkauft, der damit im Juli 2016 neun Menschen und sich selbst erschoss.
Hier nochmal eine Zusammenfassung des gesamten Hergangs:
Neun Todesopfer, eine Stadt in Panik: Der Amoklauf eines Schülers hat im Juli 2016 München schwer getroffen. Der Täter erschoss sich selbst und kann nicht zur verantwortung gezogen werden. Der Verkäufer der Tatwaffe soll nun jahrelang ins Gefängnis.
Das Landgericht München hat den Händler der Waffe für den Münchner Amoklauf am Freitag zu sieben Jahren Haft verurteilt. Es sprach Philipp K. wegen fahrlässiger Tötung in neun Fällen, fahrlässiger Körperverletzung in fünf Fällen und Verstößen
gegen das Waffengesetz schuldig. Der 33-Jährige aus Marburg (Hessen) hatte die Pistole an den jugendlichen Täter verkauft, der im Juli 2016 am Münchner Olympia-Einkaufszentrum (OEZ) neun Menschen und dann sich selbst erschoss. Erstmals wird damit ein illegaler Waffenhändler mit dem Verkauf einer Schusswaffe für eine Tat verantwortlich gemacht, an der er nicht selbst beteiligt war.
Der 18-jährige Schütze David S. hatte die Pistole vom Typ Glock 17 und Hunderte Schuss Munition bei Händler Philipp K. in Marburg abgeholt. Über das Darknet, einen verborgenen Teil des Internets, hatten die beiden zusammengefunden. Dort hatte Philipp K. unter dem Decknamen "rico" seine Waffen angeboten.
Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre und zwei Monate Haft verlangt. Erst durch den Waffendeal sei die Tat am OEZ möglich geworden. Philipp K. habe wegen der Umstände des Waffenverkaufs davon ausgehen müssen, dass Menschen verletzt oder getötet werden sollen. Die Verteidigung plädierte dagegen für dreieinhalb Jahre Haft wegen Verstößen gegen das Waffengesetz. Eine fahrlässige Tötung, wie von
der Staatsanwaltschaft angeklagt, sei nicht gegeben. Philipp K. habe nicht absehen können, was mit der Waffe geschehen sollte.
Die Angehörigen der Opfer hatten als Nebenkläger eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord gefordert. Die Familien warfen Philipp K. vor, er habe gewusst, was David S. mit der Pistole vorhatte. Die beiden habe eine rechte Gesinnung geeint. Der Angeklagte selbst betonte hingegen im Prozess, er hätte die Waffe nie verkauft, wenn er etwas von den Plänen des Amokläufers geahnt hätte.
Dessen Opfer waren vorwiegend junge Menschen mit Migrationshintergrund. Dennoch gingen die polizeilichen Ermittler davon aus, dass David S. aus persönlicher Kränkung handelte, nicht etwa aus politischen Gründen. Seine Opfer glichen demnach den Altersgenossen, die ihn jahrelang gemobbt hatten.
(dpa)