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Reiseversicherungen
Kaum ein Reiseveranstalter oder Hotel bietet heutzutage noch Buchungen ohne Stornokosten an. Viele Urlaubsbuchende, die sich nicht absichern, stehen im Krankheitsfall dann ohne Reise und trotzdem den vollen Kosten da. Aber für wen ist eine Reiserücktrittsversicherung eigentlich sinnvoll und worauf muss man achten?
Ab wann bzw. für wen lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung?
Eine Reiserücktrittsversicherung lohnt sich:
- hauptsächlich bei richtig teuren Reisen.
- bei weit im Voraus gebuchten Reisen
- bei Vielreisenden
- bei Familien mit kleinen Kindern oder Senioren. Hier ist das Stornorisiko erhöht.
Eine Reiserücktrittsversicherung lohnt sich nicht:
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bei einer durchschnittlichen Urlaubsreise eines deutschen Haushalts mit circa 1.000 € Reisewert pro Person.
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wenn man nur Flüge versichern möchte. Wenn man den Flug ausfallen lässt, kann man von der Fluggesellschaft in jedem Fall Steuern und Gebühren zurückverlangen. Es besteht sogar die Chance, die gesamten Ticketkosten erstattet zu bekommen, wenn der Fluggesellschaft kein richtiger "Schaden" entsteht, sprich keine Kosten verursacht werden, da der Platz anderweitig vergeben werden kann. Dabei spielt es keine Rolle, warum man den Flug nicht wahrnehmen kann. Je früher man den Flug storniert, desto größer ist die Chance, dass die Airline den Sitzplatz noch anderweitig vergeben kann.
Jahresvertrag oder einzelne Reise versichern?
Wer mehr als einmal im Jahr verreist und immer versichert sein möchte, bei dem lohnt sich das Abschließen eines Jahresvertrags. Denn das ist oft günstiger. Dann sind beliebig viele Reisen im Jahr abgesichert – jeweils bis zu einem vereinbarten Reisepreis.
Was sollte man beim Abschließen beachten?
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Es lohnt sich, gleich eine Kombi Versicherung abzuschließen: Reiserücktritt und Reiseabbruch! Denn die Reiserücktrittsversicherung deckt nur alles ab, das bis Reiseantritt passiert. Für Vorfälle während der Reise tritt dann die Reiseabbruch Versicherung in Kraft.
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Reiserücktrittsversicherung nicht auf Buchungsportalen oder Airline Websites buchen. Hier wird einem kein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis geboten. Viele der dort angebotenen Tarife verlangen eine Selbstbeteiligung oder sind Jahresverträge, die sich automatisch verlängern. Oftmals kann man auch bei Vertragsabschluss nicht prüfen, ob der Versicherungspartner Mitglied des Versicherungsombudsmanns ist. Ist dies nicht der Fall, sind nämlich Schlichtungsverfahren - sollte die Versicherung nicht zahlen - für den Versicherten nicht kostenlos!
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Um eine aktive Reiserücktrittsversicherung für die bevorstehende Reise zu haben, muss man diese bis spätestens 14 Tage vor der Reise abgeschlossen haben.
Bei welchen Rücktrittsgründen zahlt die Reiserücktrittsversicherung?
Bei Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sollte man sich genau aufklären lassen, welche Aspekte beinhaltet sind. Man kann mit dem Versicherungsanbieter ein auf sich passendes Paket zusammenschnüren.
Diese Gründe sind immer versichert:
- nicht vorhersehbare schwere Krankheit
- Todesfall in der Familie
- Schaden am Eigentum (z.B. Brand, Überschwemmung)
- Impfunverträglichkeit oder defekte Prothese
- Komplikationen bei Schwangerschaft
- Vorladung als Zeuge vor Gericht
- verpasster Flug, wenn die öffentlichen Verkehrsmittel mindestens zwei Stunden verspätet am Flughafen eintreffen
- unerwarteter Verlust des Arbeitsplatzes
Diese Gründe sind nur in manchen Tarifen versichert:
- Trennung bzw. Scheidung
- unerwartetes Angebot einer neuen Arbeitsstelle
- Wiederholung einer Prüfung in der Schule oder Uni
- unerwarteter Termin zur Organspende
Welcher Versicherungsanbieter ist der beste?
Der in 2016 durchgeführte Test von Stiftungwarentest fiel eindeutig aus: In allen Kategorien überzeugte die Würzburger Versicherung mit ihren TravelSecure Produkten.