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Tipps rund um den Urlaub: Arbeit, Wohnung und Auto - Das musst du beachten
Viele von Euch freuen sich auf den Urlaub und fliegen in den kommenden Tagen oder Wochen noch in die Sonne. Und dann gibt es eine Situation, die sich keiner wünscht, manchmal aber passiert:
Ihr liegt gemütlich am Strand und lasst Euch die Sonne auf den Bauch scheinen und auf einmal klingelt das Handy: Der Chef ruft an. Was mache ich? Rangehen oder ignorieren? Und was passiert, wenn es in meiner Wohnung ein Wasserrohrbruch gibt? Darf mein Vermieter ungefragt in meine Wohnung?
Wir haben alle wichtigen Fragen rund um den Urlaub geklärt. Das solltest du auf jeden Fall wissen:
Tipps für die Firma und Arbeit, wenn man im Urlaub ist:
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Wenn man einen Nachweis erbringt, dass man im Urlaub krank war (ggf auch im Ausland bei einem ausländischen Arzt), dann erfolgt eine Gutschreibung der Urlaubstage.
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Der Chef darf meinen Urlaub nicht kurzfristig streichen. Ist der Urlaubsantrag gestellt und vom Arbeitgeber bewilligt, kommt der Arbeitgeber nicht mehr von der Urlaubsgewährung los.
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Mein Chef darf mich wirklich nur in absoluten Notfällen aus dem Urlaub zurückordern.
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Im Urlaub muss ich nicht an mein Telefon gehen und nichts erledigen, was mit Arbeit zu tun hat. Nur in absoluten Notfällen kann es Ausnahmen geben.
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Steht im Arbeitsvertrag, dass ich während des Urlaubs erreichbar sein muss, so ist diese Regelung unwirksam! Ich muss nicht rangehen.
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Mails checken muss man nicht. Im Gegenteil: Es kann sogar Ärger geben, da es eine Pflichtverletzung darstellt. Man ist während des Urlaubs verpflichtet sich zu erholen und darf nicht arbeiten.
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Je wichtiger man im Unternehmen ist (z.B. Führungskraft) desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich unabkömmlich bin. ABER: Das Bundesurlaubsgesetzt gilt für alle Arbeitnehmer gleichermaßen.
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Wenn ich meinen Urlaub abbrechen muss, muss mein Arbeitgeber im Nachgang für die Mehrkosten aufkommen!
Das Auto ist ordnungsgemäß auf einer öffentlichen Straße geparkt und steht während dem Urlaub gut. Ein zunächst erlaubt geparkter Kraftwagen wird vier Tage nach Aufstellung eines Haltverbotszeichens auf Kosten des Halters abgeschleppt. Ist das rechtens?
Tipps für das Auto zuhause, wenn man im Urlaub ist:
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Die Wirksamkeit eines ordnungsgemäß aufgestellten oder angebrachten Verkehrszeichens hängt nicht von der Kenntnisnahme des davon betroffenen Verkehrsteilnehmers ab.
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Das Abschleppen in München nach 3 Tagen ist rechtens. Die Kosten von 200 € und mehr trägt der Fahrzeughalter.
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Die Vorlaufszeit für die Wirksamkeit mobiler Halteverbotsschilder liegt bei 3-4 Tagen, dies ist allerdings kein fixer Wert!
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Wir empfehlen alle 2-3 Tage einen Freund oder Nachbarn nach dem Auto sehen zu lassen und aufgestellt Schilder im Auge zu behalten.
Wer bei Urlaubern die Blumen gießt, dabei über das Kabel des Fernsehers stolpert und das gute Stück zerschlägt, wer haftet? Was ist bei einem Wasserrohrbruch, wenn der Nachbar die Tür aufbricht?
Tipps für die Wohnung zuhause, wenn man im Urlaub ist:
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Insbesondere in Notfällen, so z. B. bei einem Wasserrohrbruch oder bei einem Feuer, muss der Vermieter die Möglichkeit haben, schnell in die Wohnung zu gelangen.
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Der Mieter muss den Vermieter darüber zu informieren, wer in seiner Urlaubsabwesenheit einen Ersatz-Schlüssel zur Wohnung besitzt (Verwandte oder Nachbar).
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Bestimmen die Mieter niemanden für die Wohnung, dem sie den Schlüssel aushändigen, so haften sie gegenüber dem Vermieter für alle Schäden, die in ihrer Abwesenheit entstehen.
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Wenn man den Schaden durch eine sogenannte Gefälligkeitshandlung verursacht ist oft von einem sogenannten stillschweigenden Haftungsausschluss auszugehen.
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Wenn man sich schon hilfsbereit zeigt, so soll man nicht dafür noch bestraft werden, falls etwas zu Bruch geht, so der Grundgedanke.
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Wer Freunde als Wohnungshüter anheuert, nimmt grundsätzlich das Risiko in Kauf, dass dabei etwas schiefgehen kann.