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Reiseunternehmen meldet Insolvenz an: Was bedeutet das für meine Reise-Buchung?

Entwarnung für Buchungen bei 'fluege.de', 'ab-in-den-urlaub.de' und Co.

 

Habt ihr euern Urlaub dieses Jahr im Internet gebucht? Dann seid ihr vielleicht auch von der Insolvenz-Anmeldung von Unister-Holding betroffen. Zu dem Reiseunternehmen gehören mehr als 40 Internet-Portalen, beispielsweise auch 'fluege.de' und 'ab-in-den-urlaub.de'.  

Wir verraten euch, was das ganz konkret für eure Ferienpläne bedeutet:

  • Das Unternehmen gibt Entwarnung. Von der Insolvenz sei hauptsächlich die Spitze betroffen, also die Muttergesellschaft.
  • Unister vermittelt in der Regel nur die Reisen, wie ein Online-Reisebüro. Das heißt, sobald ein Vertrag abgeschlossen wird, ist Unister aus dem Vertragsverhältnis raus.
  • Für die Reise selbst haftet dann der Reiseveranstalter und die Fluggesellschaft. 
  • Etwas heikler sieht es bei der Unister-Tochter 'Urlaubstours' aus. Sie ist im rechtlichen Sinne ein Reiseveranstalter. 
  • Sollte 'Urlaubstours' die Reisen nicht mehr durchführen können, greift die gesetzliche Insolvenz-Versicherung, die jeder Reisende automatisch abgeschlossen hat. Es ist also noch nichts verloren.

Diese Marken gehören zu Unister

Neben fluege.de und ab-in-den-urlaub.de gehören zur Unister Media auch noch beispielsweise  ‚Hotelreservierung.de‘, ‚Travel24.com‘, ‚Flug24.de‘, ‚Reisen.de‘, flug24.de‘, ‚kurz-mal-weg.de‘ und ‚Urlaubstours.de‘. Der Geschäftsbetrieb des Unternehmens soll ohne Einschränkungen weiterlaufen. Die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter sind über das Insolvenzgeld gesichert.

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