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Klage gegen Züchterin: Gerichtsstreit um einen Mops
Im Streit um die nach schwerer Krankheit gestorbene Mopsdame Ronja haben sich die Käufer des Hundes mit dessen Züchterin auf einen Vergleich geeinigt. Nach einem Vorschlag des Oberlandesgerichts München akzeptierte das Ehepaar am Montag in der Berufungsverhandlung eine Zahlung von 2000 Euro. Die Kläger hatten versucht, eine Teilerstattung des Kaufpreises und eine Erstattung der tierärztlichen Behandlungskosten zu erstreiten (Aktenzeichen 33 O 109/15).
Infolge der Krankheit Pug Dog Encephalitis (PDE), der durch einen Gendefekt ausgelösten Hirnhautentzündung des Mopses, hatte Ronja seit ihrem zweiten Lebensjahr epileptische Anfälle bekommen. Sie war auf einem Auge blind und lief schlecht.
Das Paar aus dem fränkischen Ostheim vor der Rhön hatte Ronja im Sommer 2012 von der Züchterin aus der Nähe von Ingolstadt gekauft. Das Tier starb nach jahrelanger Krankheit im November 2017. Nach Angaben des Ehemanns waren bis dahin rund 22.000 Euro an Tierarzt- und Medikamentenkosten angefallen.
Die Käufer sind der Überzeugung, dass Ronjas Erkrankung auf züchterisches Fehlverhalten zurückgeht. So sei Ronjas Mutter viel zu früh und zu häufig gedeckt worden. Zudem habe die Züchterin versäumt, die Elterntiere auf PDE testen zu lassen. Das Landgericht Ingolstadt hatte den Klägern die Hälfte des Kaufpreises von 1400 Euro zugestanden, wogegen beide Seiten Berufung einlegten. Die Richter des Oberlandesgerichts machten deutlich, dass Ansprüche der Kläger aus ihrer Sicht bereits verjährt sind.
(dpa)