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Generelle FFP2-Maskenpflicht im Tierpark Hellabrunn aufgehoben

Im Tierpark Hellabrunn ist die generelle FFP2-Maskenpflicht ab heute (07.06.21) aufgehoben.

Die FFP2-Maskenpflicht gilt ab dem 07.06.2021 nur noch an den Kassen, in umbauten Räumlichkeiten wie WCs, Service-Centern, etc. oder an stark besuchten Tieranlagen, wo die Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden können.

Im übrigen Außenbereich wurde die Maskenpflicht aufgehoben. Auch eine Testpflicht oder die Pflicht zum Nachweis der vollständigen Impfung besteht nicht mehr.

07.06.2021

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