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Umtauschrecht - das müsst ihr wissen

Das Geschenk passt nicht? Hier gibt's alle Infos zu Wiederruf, Garantie und Co.

Weil man beim Onlinehandel die gekauften Dinge meist ziemlich unkompliziert zurückgeben kann, bieten auch immer immer mehr stationäre Händler ein Umtauschrecht aus Kulanz an. 

Was viele gar nicht wissen: Ein gesetzlich vorgeschriebenes Umtauschrecht gibt es nämlich nicht. Steht aber auf dem Kassenzettel eine Umtauschfrist, so ist die für den Verkäufer auch bindend. Es handelt sich dann um ein vertraglich eingeräumtes Umtauschrecht.

Verkäufer legt die Bedingungen fest

Der Verkäufer im stationären Handel kann also völlig frei bestimmen, welche Waren zurückgegeben werden können (z.B. aus hygienischen Gründen keine Strumpfhosen, keine Ohrringe oder Bademode etc.), wie lange das Recht eingeräumt wird ( meist zwischen 7 und 28 Tagen), und auf welche Weise die Waren zurückgegeben werden müssen (Originalverpackt, mit Etikett etc.). Man ist als Käufer beim Abschluss des Vertrages angehalten, sich über diese Bestimmungen zu informieren. Sprich: Man muss sich vor dem Kauf erkundigen, ob und wie man die Ware umtauschen kann. 

Widerrufsrecht 

Ein wichtiger Unterschied zwischen Onlinehandel und stationärem Handel ist, dass es beim Onlineeinkauf ein 14-tägiges Widerrufsrecht gibt. Dahinter steckt der sogenannte Fernabsatzvertrag, der ein zusätzlicher Schutz für die Käufer sein soll, weil der Kaufabschluss mittels Fernkommunikationsmitteln (Einsatz von Telemedien), geschlossen wurde und der Käufer weder Verkäufer noch Produkt kennt. Ein solches Widerrufsrecht gibt es daher im stationären Handel nicht.

Garantie

Händler können außerdem eine Garantie auf eine bestimmte Leistung oder Funktion eines Produkts eingeräumt werden. Dies ist eine freiwillige Zusatzleistung und wird meist nur von Herstellern erbracht. Eine solche Garantie findet man häufiger bei Elektroartikeln und seltener bei Bekleidung.

Gewährleistungsrecht

Beim Händler direkt hat der Käufer im stationären Handel aber immer noch die Möglichkeit sein Gewährleistungsrecht auszuüben, das er unabhängig von einem Umtauschrecht einlösen kann. D.h., falls keinerlei Umtauschrecht eingeräumt wurde, der Artikel aber mangelhaft ist, kann er dennoch zurückgegeben werden.

Innerhalb von 6 Monaten nach Kaufdatum greift außerdme eine Beweislastumkehr zugunsten des Käufers, d.h., zeigt sich innerhalb von 6 Monaten ein Mangel, geht man davon aus, dass der Käufer nichts für den Mangel konnte.

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