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Urlaub in Deutschland: So sehen die Bestimmungen der einzelnen Bundesländer aus

Foto: Henning Westerkamp/Pixabay

Foto: Henning Westerkamp/Pixabay

Die Pfingstferien stehen vor der Tür und viele von uns sehnen sich nach Urlaub. Doch auf Flugreisen ins Ausland oder in unsere europäischen Nachbarländer wollen einige lieber verzichten.

Wer in Deutschland wieder Urlaub machen möchte, kann dies auch bald wieder tun, denn einige Bundesländer haben bereits eine vorsichtige Öffnung für Touristen angekündigt. Hier die Regeln, die innerhalb der Bundesländer gelten: 

Bayern

· mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 sollen ab Freitag, dem 21.Mai Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze und auch Jugendherbergen wieder für Touristen öffnen 

· Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos durften unter Auflagen bereits wieder öffnen, ebenso wie Biergärten und die Außengastronomie, bei Inzidenzen unter 100, Sperrstunde ist 22 Uhr 

Mehr Infos dazu gibt's hier.

Rheinland-Pfalz

· Corona-Regeln in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Inzidenz unter 100 bereits gelockert 

· Zudem soll die Vermietung von Ferienwohnungen und die Übernachtung in Wohnmobilen mit eigenen sanitären Anlagen dann wieder möglich sein. 

Schleswig-Holstein

· Tourismus mit Übernachtungen und Gastronomie derzeit in vier Modellregionen möglich: An der Lübecker Bucht in den Ostsee-Ferienorten Timmendorfer Strand, Scharbeutz, Neustadt und Sierksdorf, in Nordfriesland, in der Schleiregion um Schleswig und Kappeln plus Eckernförde sowie in Büsum. Es gibt Kontaktbeschränkungen und strenge Hygieneauflagen, samt Testpflicht in dichten Abständen. 

· Überall im Land ist bereits Außengastronomie erlaubt, da die Corona-Inzidenz durchweg unter 100 liegt 

· Ab dem 17. Mai öffnet Schleswig-Holstein den Tourismus für das ganze Land für Geimpfte, Genesene und Getestete, bei anhaltenden Restriktionen, die allerdings gelockert werden, frische negative Corona-Tests bleiben Pflicht für alle 

Niedersachsen

· Tourismus und Gastronomie sind seit dem 10. Mai wieder vorsichtig geöffnet worden 

· Übernachtungen in Hotels, Ferienwohnungen oder auf Campingplätzen sind zunächst für Einwohner des Bundeslandes möglich, es zählt der Erst- oder Zweitwohnsitz. An dieser Regelung soll voraussichtlich bis Ende Mai festgehalten werden 

· Geöffnet hat zudem die Außengastronomie, all dies kombiniert mit einer Testpflicht 

· Tagesausflüge sind uneingeschränkt möglich, auch für Einwohner anderer Bundesländer 

Mecklenburg-Vorpommern

· Hier darf die Gastronomie von Pfingstsonntag (23. Mai) an wieder öffnen - außen und innen 

· Der Tourismus in dem Bundesland wird am 7. Juni für Einwohner des Landes und am 14. Juni für Gäste aus den anderen Bundesländern geöffnet 

Berlin

· In Berlin sollen Cafés und Restaurants zu Pfingsten die Außenbereiche wieder öffnen dürfen, außerdem sollen Stadtrundfahrten und Schiffsausflüge für Touristen erlaubt werden Voraussetzung ist, dass die Sieben-Tage-Inzidenz dann stabil unter 100 liegt 

· Gäste müssen einen negativen Corona-Test vorweisen, ihnen gleichgestellt sind Menschen mit vollständigem Impfschutz und Genesene. Vor dem 19. Mai soll es keine Lockerungen geben 

Sachsen

· derzeit lediglich in Leipzig Ferienwohnungen, Campingplätze und Außengastronomie ab dem 15. Mai öffnen 

· In der Landesverordnung ist eine 5+2-Regel festgeschrieben: Für Öffnungen muss die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt fünf Tag in Folge unter 100 liegen, dazu kommen zwei Vorbereitungstage 

· Auch Dresden liegt seit kurzem unter der 100er-Grenze, alle anderen Regionen liegen noch darüber

 

14.05.2021

 

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