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Verkehrsministerium schlägt vor: Jeder soll 2 Masken im Auto mitführen

Autofahrer könnten künftig dazu verpflichtet werden, zwei Masken in ihrem Fahrzeug dabei zu haben. Berichten zu Folge plant das Bundesverkehrsministerium eine Mitführpflicht von Mund-Nase-Bedeckungen auch für die Zeit nach der Corona-Pandemie.

Das Verkehrsministerium würde bei der nächsten Änderungsverordnung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung eine Mitführpflicht von zwei Mund-Nasen-Bedeckungen vorschlagen.

Das Ministerium will sich an den Regelungen für Warnwesten orientieren. Für diese gilt ebenfalls eine „Mitführpflicht“. Verstöße könnten dann mit einem Bußgeld von 15 Euro geahndet werden. 

09.02.2021

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