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Rückgabefristen für Geschenke und Gutscheine

Weihnachtsgeschenke entsprechen in den meisten Fällen ja den eigenen Wünschen oder man zumindest etwas damit anfangen. Hat man ein Geschenk aber schon, es passt oder gefällt nicht, muss es zurück zum Händler. 

Wie lange kann ich Geschenke beim Händler zurückgeben?

Glück hat der Beschenkte dann, wenn sein Geschenk kurz vor Weihnachten gekauft wurde und nicht schon im September.

Geschenke aus dem stationären Handel:

Geschenke, die beim Händler um die Ecke gekauft wurden, können sich als schwierig in der Rückgabe erweisen: Es gibt keine gesetzliche Regelung zum Widerrufsrecht. Die Geschäfte sind aber meist kulant und tauschen Produkte um. Die Läden können aber selber entscheiden, ob und wie lange sie welche Produkte zurücknehmen.

Geschenke aus dem Online-Handel:

Wurde das Geschenk online gekauft, gelten die gesetzlichen Bestimmungen von 14 Tagen nach Erhalt. Die Ware muss dabei originalverpackt und unbeschädigt sein. Kosten für die Rücksendung dürfen nur bei einem Warenwert von weniger als 40 Euro berechnet werden. 

Verlängertes Rückgaberecht bei großen Kauf- und Versandhäusern

Als besonderen Service bieten viele Shops ein verlängertes Widerrufsrecht um Weihnachten herum an. Besonders kulante Unternehmen verlängern bis Ende Januar, damit man Weihnachtsgeschenke möglichst stressfrei zurückgeben kann. 

Amazon:

  • Wurde das Paket zwischen dem 1. November und dem 31. Dezember 2016 versandt, kann es bis zum 31. Januar 2017 zurückgegeben werden.
  • Bei Amazon kann man Geschenke heimlich zurückgeben. Man braucht nur die Bestellnummer (Steht auf dem Lieferschein). Hat man die nicht, kann man einfach bei dem Online-Shop anrufen und Angaben zum Schenkenden und zum Artikel machen.

Mediamarkt und Saturn:

  • Mediamarkt: Produkte, die zwischen dem 14. November und 24. Dezember im Laden oder online gekauft wurden, können bis zum 14. Januar zurückgebracht werden.
  • Saturn: Produkte, die zwischen dem 1. und 24. Dezember gekauft wurden, können noch bis zum 15. Januar 2017 zurückgeben. Das gilt allerdings nur für den Online-Shop. Ware aus dem Handel kann man nur zwei Wochen umtauschen.
  • In beiden Geschäften gilt es Kassenbon und Originalverpackung aufzubewahren!

Douglas:

  • Artikel, die im Dezember gekauft wurden, können bis Ende Januar zurückgegeben werden.
  • Dafür braucht man für im Geschäft gekaufte Geschenke einen Kassenzettel und Online einen Retourenschein.
  • Parfüm sollte man ungeöffnet zurückbringen. Verträgt man den neuen Duft einfach nicht, darf er auch ohne Verpackung zurück zum Markt gebracht werden.

Zalando:

  • Man hat ganze 100 Tage Rückgaberecht - vorausgesetzt die Ware ist unbenutzt.
  • Retourenschein und Rücksendungsaufkleber sind ein Muss. Beides liegt im Paket mit bei oder kann im Account des Käufers heruntergeladen werden. 

Tchibo:

  • Zu Weihnachten wird die Rückgabefrist bei Tchibo von 30 auf 100 Tage ausgeweitet, wenn die Ware zwischen dem 1. November 2016 und dem 31. Januar 2017 gekauft oder bestellt wurde. 
  • Sowohl online als auch im stationären Handel mit entsprechendem Kassenbon.

Rückgabe und Umtausch bei Gutscheinen

Durch den Kauf ist derjenige, der den Gutschein verschenkt, mit dem Händler oder Dienstleister bereits einen Vertrag eingegangen. Deshalb kann der Gutschein nur gegen eine Ware oder Dienstleistung eingetauscht werden, Geld gibt es in der Regel nicht zurück.

Was tun mit abgelaufenen Gutscheinen?

Grundsätzlich sind Gutscheine drei Jahre gültig, und zwar ab dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein geschenkt wurde. 

Ist die Gültigkeit vorüber, gibt es jedoch einen Anspruch auf Erstattung des Geldwerts. Der Aussteller hat bereits Geld für den Gutschein erhalten, bei Einbehalten würde er sich zu Unrecht bereichern. Es gibt den Geldwert zurück, abzüglich einer Entschädigung für den entgangenen Gewinn durch die Nichteinlösung des Unternehmers. Wie hoch diese Summe ist, muss im Einzelfall entschieden werden.

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