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Das ist an Silvester in München erlaubt

Das Jahr 2023 neigt sich dem Ende zu und Silvester steht vor der Tür. Für viele gehört zu einem gelungenen Jahreswechsel ein Feuerwerk dazu, doch auch in diesem Jahr gibt es wieder Einschränkungen und Orte, an denen das Abschießen von Feuerwerk und Böllern in München verboten ist. Damit sollen nicht nur Mensch und Tier, sondern auch die Umwelt geschützt werden. 

Feuerwerkverbot und Böllerverbot in Teilen der Stadt

Zwischen Sonntagabend (31.12.23 ab 21 Uhr) und Montagmorgen (01.01.24 bis 2 Uhr) wird es verboten sein am Marienplatz und Viktualienmarkt Feuerwerk abzuschießen. Dasselbe gilt für die Fußgängerzone bis einschließlich Stachus. Betroffen von dem Verbot sind alle Arten von Pyrotechnik. Das Anzünden von Wunderkerzen ist aber zum Beispiel erlaubt.


Feuerwerkverbot auch beim Mittleren Ring

Neben dem Feuerwerkverbot in der Innenstadt wird auch innerhalb der Umweltzone des Mittleren Rings ein Böllerverbot bestehen. Darunter fallen beispielsweise Silvesterknaller oder Böller. Ausgeschlossen sind Feuerwerke ohne Knallwirkung wie Fontänen. Das Verbot gilt ganztägig, sowohl am 31.12.23 als auch am 01.01.24.

Feiernde werden sowohl im öffentlichen Nahverkehr als auch vor Ort über aufgestellte Schilder auf die Verbote hingewiesen. Verstöße werden von der Polizei geahndet, wer sich also nicht an die Regeln hält, riskiert eine Geldbuße.


15.12.2023

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