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Söder: Wer beide Impfungen hat, muss ab morgen keine Tests mehr vorlegen

Markus Söder:

Die Zahlen in Bayern sinken, dennoch sind sie immer noch zu hoch. Es gibt daher keinen Anlass zur Entwarnung. 

Es gibt keinen Anlass aufzugeben oder nachzulassen. Die Strategie ist ein Mixen aus Vorsicht und Perspektive, aus Notbremse und Impfen. 

Notbremse

Die Ausgangsbeschränkung bleibt so wie sie war. Also nicht spazieren oder Sport machen nach 22 Uhr wie beispielsweise in Hamburg. Die Sorge dabei: Man kann nicht kontrollieren, ob jemand spazieren war oder von einem Treffen nach Hause kommt.

Bei Schulen bleiben wir ab 100 bei Distanzunterricht. 

 

Anpassung:

Gartenmärkte, Blumenfachgeschäfte und Buchhandlungen dürfen in
gleicherweise inzidenzunabhängig unter den für Ladengeschäfte geltenden allgemeinen Maßgaben öffnen.

Autokinos werden inzidenzunabhängig zugelassen. Voraussetzung ist
jeweils ein ausreichendes Infektionsschutzkonzept des Betreibers. Für die Besucher besteht außerhalb von Kraftfahrzeugen auf dem Gelände FFP2-Maskenpflicht.

Die Außenbereiche zoologischer und botanischer Gärten dürfen auch
oberhalb einer 7-Tage-Inzidenz von 100 unter folgenden Voraussetzungen öffnen: Schutz- und Hygienekonzepte, höchstens 24 Stunden alter Test für alle Besucher ab 6 Jahren, FFP2-Maskenpflicht, Kontaktdaten. Bis zu einer 7-Tage-Inzidenz 100 gelten für sie die in der 12. BayIfSMV bereits jetzt gegebenen Öffnungsmöglichkeiten.

Oberhalb einer 7-Tage-Inzidenz von 100 ist Kindern unter 14 Jahren
die Ausübung von Sport
in Form von kontaktloser Ausübung im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern gestattet. Etwaige Anleitungspersonen dürfen an diesem Sport teilnehmen, wenn sie ein höchstens 24 Stunden altes negatives Testergebnis nachweisen können.

 

Bayerischer Impfplan

Ab Juni soll es ein ganz gezieltes Angebot für junge Menschen geben.

Klar ist auch, dass es mehr Rechte für Geimpfte geben muss. 

Beschlossen: Wer beide Impfungen hat, muss ab morgen keine Tests mehr vorlegen. Vollständig geimpfte Personen werden im Rahmen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung negativ getesteten Personen gleichgestellt. Ausnahmen können für vulnerable Gruppen gemacht werden.

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