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Bundesregierung einigt sich bei Sonderurlaub für Eltern
Die Bundesregierung hat sich wohl darauf verständigt, wie der im Ergebnispapier der letzten Ministerpräsidentenkonferenz angekündigten Corona-Sonderurlaub für Eltern umgesetzt werden soll. Das Kabinett hat bei seiner Sitzung an diesem Mittwoch eine entsprechende Formulierungshilfe beschlossen.
Laut Kabinettsbeschluss, der dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND/Mittwoch) vorliegt, soll Paragraph 56 Absatz 1a des Infektionsschutzgesetz um einen Halbsatz ergänzt werden. Eltern sollen künftig auch dann einen Anspruch auf Entschädigung bei Lohneinbußen wegen Kinderbetreuung haben, wenn in Schulen die Präsenzpflicht ausgesetzt wird. Bislang bestand der Entschädigungsanspruch nur bei einer behördlichen angeordneten Schließung der Schule.
67 Prozent des Verdienstausfalls werden erstattet, höchstens 2016 Euro im Monat. Die nun gefundene Lösung ist ein Minimalkompromiss. Die SPD hätte sich auch echten Sonderurlaub bei vollem Lohnausgleich durch den Arbeitgeber vorstellen können, war damit aber am Widerstand der Union gescheitert.