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FAQs zur Sozialwahl: Wir klären die wichtigsten Fragen
Zahlreiche Münchnerinnen und Münchner haben in den letzten Tagen einen Brief mit Infos zur Sozialwahl bekommen. Viele wissen allerdings gar nicht so genau, wer oder was hier eigentlich gewählt wird. Wir bringen Licht ins Dunkel.
Drittgrößte Wahl
Die Sozialwahl ist die drittgrößte Wahl des Landes – und damit ziemlich wichtig. Rund 52 Millionen Versicherte in Deutschland sind aufgerufen, abzustimmen.
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Wen wähle ich überhaupt?
Bei der Sozialwahl entscheiden die Versicherten, wer in die Sozialparlamente einzieht. Sie wählen jedoch keine Einzelpersonen, sondern Listen mit Kandidaten. Hast du zwei Briefe erhalten (von der Rentenversicherung und von deiner Krankenkasse), bist du in beiden Fällen wahlberechtigt, mit jeweils einer Stimme pro Umschlag.
Einen Überblick über die Liste, die zur Wahl stehen, bekommst du hier: ⇾ Mehr Infos über Listen und Kandidaten
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Warum sollte ich wählen?
Wer Renten- und Krankenkassenbeiträge zahlt, der soll auch mitbestimmen dürfen, was mit den Geldern passiert und wofür sie eingesetzt werden.
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Was entscheiden die Vertreter überhaupt?
Die gewählten Vertreter entscheiden zum Beispiel darüber, ob die Krankenkasse für ihre Versicherten den Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung erhöht oder einen Bonus zahlt, wenn man Mitglied bei einem Sportverein oder in einem Fitnessstudio ist.
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Wo kann ich wählen? Gibt es ein Wahllokal?
Es gibt kein Wahllokale. Die Sozialwahl ist eine reine Brief- und Online-Wahl.
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Wie funktioniert die Abstimmung
Du machst das Kreuz deiner Wahl, steckst deinen Stimmzettel in den roten Umschlag und schickst ihn ab. Eine Briefmarke brauchst du nicht. Versicherte der Ersatzkassen können bei dieser Wahl in einem Modellvorhaben auch online wählen.
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Bis wann muss ich meine Stimme abgeben?
Bis 31. Mai 2023 müssen die Briefe eingereicht werden
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Ab welchem Alter darf man bei der Sozialwahl wählen?
Wählen darf, wer bis zum 1. Januar 2023 16 Jahre alt geworden ist und selbst Beiträge in die Sozialversicherung einzahlt.
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Ich habe bisher gar keine Wahl-Unterlagen bekommen
Wahlberechtigte, die bis jetzt noch keine Unterlagen zur Wahl erhalten haben, können einen (formlosen schriftlichen) Antrag auf Ausstellung und Übersendung bei dem jeweiligen Sozialversicherungsträger stellen:
- DRV Bund: sozialwahl@drv-bund.de
- TK: sozialwahl@tk.de
- BARMER: wahlausschuss@barmer.de
- DAK: sozialwahl@dak.de
- KKH: sozialwahl@kkh.de
- hkk: sozialwahl@hkk.de
Die Antragsfrist endet am 19.05.2023.
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Weitere Details und Erklärungen gibt's hier:
15.05.2023