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Sperrflächen im Dooring-Bereich in Zeppelinstraße und Dachauer Straße
Dooring-Unfälle, also Unfälle, bei denen RadlerInnen von einer geöffneten Autotür erfasst und verletzt werden, nehmen in München zuletzt zu. Abhilfe schaffen Sicherheitstrennstreifen zwischen Radwegen und Parkflächen, damit Autotüren geöffnet werden können, ohne RadfahrerInnen zu gefährden.
Unfälle durch geöffnete Türen vermeiden
Diese rund 50 bis 75 Zentimeter breiten Trennstreifen sind in der Regel mit einer einfachen weißen Linie gekennzeichnet. Entscheidend für ihre Wirksamkeit ist, dass nicht darauf geparkt wird. An vielen Stellen werden aber Autos teilweise oder vollständig in der Dooring-Zone abgestellt, sodass sie ihren Zweck, mehr Sicherheit herzustellen und Unfälle zu vermeiden, nicht mehr erfüllen kann.
In der Dachauer Straße und in der Zeppelinstraße hat das Baureferat auf Anregung des Mobilitätsreferats hin deshalb erstmalig Sperrflächen im Dooring-Bereich markiert. Diese sollen dazu beitragen, Unfälle durch geöffnete Türen künftig zu vermeiden. Die Sperrflächen sind nicht nur mit einer einfachen weißen Linie gekennzeichnet, sondern zusätzlich auffällig schraffiert. Auf ihnen ist das Parken oder Halten nicht gestattet. Eine Zuwiderhandlung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann gegebenenfalls entsprechend sanktioniert werden.
Neue Markierungslösung bald vielerorts in München?
Mobilitätsreferent Georg Dunkel: "Verkehrssicherheit und die Vision Zero sind Hauptanliegen unserer Arbeit. Wir arbeiten an einer fehlerverzeihenden Infrastruktur und Aufklärung. Die Trennstreifen zwischen Rad- und Autoverkehr geben beiden Seiten Sicherheit, wenn sie freigehalten werden und so Abstand zwischen Auto- und Radfahrende bringen. Die neuen Markierungen sollen den Zweck der Flächen verdeutlichen, um Unfälle künftig möglichst zu vermeiden."
Zunächst wurden Sperrflächen in der Zeppelinstraße und in der Dachauer Straße markiert, da es hier häufig und durchgehend zum Beparken des Trennstreifens kam. Die neue Markierungslösung kann bei Auffälligkeiten und gehäuftem verkehrsgefährdendem Parkverhalten auch in anderen Straßen angewendet werden.