×
Radio Gong 2000 GmbH & Co KG
Die Radio Gong App
Jetzt installieren und entdecken!

München will Diesel-Fahrverbot ausweiten - mit Ausstiegsoption

Chris Redan/Shutterstock.com | © Chris Redan/Shutterstock.com

Chris Redan/Shutterstock.com

Am 27. November 2024 hat die Vollversammlung des Münchner Stadtrats ein streckenbezogenes Fahrverbot für Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 5/V und schlechter auf der Landshuter Allee beschlossen.

Diese Entscheidung ergänzt die bereits bestehende Stufe 1 des zonalen Dieselfahrverbots und folgt einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21. März 2024.

Was bedeutet das?

Die streckenbezogene Durchfahrtsbeschränkung betrifft eine Teilstrecke der Landshuter Allee, einer der meistbefahrenen Straßen Münchens. Ziel ist es, die Einhaltung der EU-Grenzwerte für Luftschadstoffe sicherzustellen.

Entscheidung mit Ausstiegsoption

Gleichzeitig wurde eine Ausstiegsoption in den Beschluss aufgenommen: Sollte die Auswertung des laufenden Verkehrsversuchs „Tempo 30“ sowie der Jahresmittelwert 2024 und die Immissionsprognosen für 2025 und 2026 zeigen, dass die Grenzwerte ohne diese Maßnahme eingehalten werden können, wird das Fahrverbot nicht umgesetzt.

Oberbürgermeister betont Verhältnismäßigkeit

Oberbürgermeister Dieter Reiter erklärte:
„Mit der Verschärfung der Dieselfahrverbote erfüllen wir die Vorgaben des Gerichts. Dennoch bleiben offene Fragen: Wie effektiv ist Tempo 30? Was sagt der Jahresmittelwert 2024 aus? Und wie sehen die Prognosen für 2025 und 2026 aus? Mir ist wichtig, nur verhältnismäßige Maßnahmen umzusetzen. Daher ist die Ausstiegsoption ein zentraler Bestandteil.“

Positive Entwicklungen in der Luftqualität

Christine Kugler, Referentin für Klima- und Umweltschutz, verwies auf eine bereits erkennbare Verbesserung der Luftqualität an der Landshuter Allee seit der Urteilsverkündung im März 2024. Sie betonte:

„Wir müssen die Ergebnisse der Tempo-30-Maßnahme und die finalen Jahreswerte abwarten, um fundierte Entscheidungen zu treffen. Das Gericht fordert für die kommenden zwei Jahre deutliche Grenzwertunterschreitungen, um nachhaltige Verbesserungen sicherzustellen.“

Nächste Schritte: Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Stadtratsbeschluss sieht auch eine öffentliche Beteiligung vor. Vom 11. Dezember 2024 bis zum 27. Januar 2025 können Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen zur 9. Fortschreibung des Luftreinhalteplans einreichen. Diese werden geprüft und fließen in die abschließende Entscheidung ein, die voraussichtlich Ende des 1. Quartals 2025 gefällt wird.

27.11.2024

Gong 96.3 Live
Audiothek