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Wichtig für alle Verbraucher: Am 30. Juni unbedingt noch den Stromzähler ablesen

In den meisten Haushalten wird der Stromzähler einmal pro Jahr abgelesen – und zwar dann, wenn der Anbieter danach verlangt, um die Abrechnung fertigzustellen. Am 30. Juni 2022 ist es aber besonders ratsam, sich den Stand des Zählers zu notieren.

 

EEG-Umlage fällt weg

Bisher haben Stromanbieter für den Ausbau der erneuerbaren Energie eine Umlage bezahlt – die sogenannte EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz). Diese fällt ab dem 01. Juli 2022 aber weg.  Für Verbraucher heißt das, sie bekommen 4,43 Cent pro Kilowattstunde gutgeschrieben. Ein Zweipersonenhaushalt spart damit künftig im Monat rund neun Euro.

Um sicherzugehen, dass man also nicht zu viel zahlt, empfiehlt es sich, am 30. Juni den Stromzwischenstand zu notieren und am besten auch noch ein Foto des Zählers machen.


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Wann machen sich die neuen Preise bemerkbar?

Kleines Manko: Bis sich die Ersparnis auf dem Konto bemerkbar macht, wird es wohl noch ein Weilchen dauern. Im laufenden Jahr werden die Stromanbieter die Monatsabschläge nämlich wohl noch nicht anpassen. Erst bei der nächsten Jahresabrechnung wird die weggefallene EEG-Umlage dann sichtbar werden.

Übrigens: Die Energielieferanten sind nicht dazu verpflichtet, ihre Kunden über sinkende Preise zu informieren – nur bei Erhöhungen gilt die Mitteilungspflicht und das Sonderkündigungsrecht für Verbraucher.


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30.06.2022

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