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Strom- und Gaspreisbremse ab März
Ab März gilt die Strom- und Gaspreisbremse der Bundesregierung. Wir erklären euch, wie ihr von den Rabatten profitiert.
Wer unter den hohen Energiepreisen stöhnt, kann aufatmen: Ab März 2023 gibt es für Strom und Gaskosten eine finanzielle Entlastung. Die Preisbremse tritt in Kraft. Sie gilt rückwirkend ab Januar 2023. Das heißt, dass ihr einen einmaligen Entlastungsbetrag für Januar und Februar erhaltet und zusätzlich ab März weniger zahlt.
12 Cent für Gas, 40 Cent für Strom
Bei Gas bekommt ihr ab März 80 % eures Verbrauches zum Preis von 12 Cent pro Kilowattstunde. Wenn ihr Fernwärme nutzt, sind es 9,5 Cent pro Kilowattstunde.
Beim Strom funktioniert es ähnlich: wenn ihr weniger als 30.000 Kilowattstunden pro Jahr verbraucht, bekommt ihr 80 % eures Verbrauchs zum reduzierten Preis von 40 Cent pro Kilowattstunde.
Für Mieter gibt es das Geld über die Betriebskostenabrechnung
Das funktioniert, weil die Bundesregierung den Restbetrag zum normalen Preis an die Lieferanten von Strom, Gas und Fernwärme zahlt. Die Lieferanten müssen diesen Zuschuss an euch weitergeben. Wenn ihr Strom, Gas oder Fernwärme nicht direkt bezieht, sondern zum Beispiel über euren Vermieter, müssen eure Vermieter den reduzierten Preis mit der Betriebskostenabrechnung an euch weitergeben. Das bedeutet, dass ihr entweder eine niedrigere Vorauszahlung leisten müsst, oder am Ende des Jahres weniger zahlt.
Sparen soll sich lohnen
Die Bundesregierung hat erklärt, dass sie nur 80 % der Energiepreise deckeln will, um weiterhin zum Energiesparen anzuregen. Wer 20 % weniger Strom, Gas und Fernwärme als im letzten Jahr verbraucht, spart.
Zusätzlich soll es Härtefallhilfen geben für alle, die mit Öl, Pellets oder Flüssiggas heizen.
24.03.2023