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Tschechien, Luxemburg und Tirol zu Corona-Risikogebieten erklärt

Tschechien, Luxemburg und Tirol zu Corona-Risikogebieten erklärt


Eine europäische Region nach der anderen wird zum Corona-Risikogebiet erklärt. Jetzt trifft es weitere Länder und Landesteile an der deutschen Grenze, darunter ein sehr beliebtes Urlaubsgebiet.

Berlin (dpa) - Die Bundesregierung hat ganz Tschechien, Luxemburg und das österreichische Bundesland Tirol wegen rasant steigender Infektionszahlen zu Corona-Risikogebieten erklärt. Die Risikoliste des Robert Koch-Instituts wurde am Freitag entsprechend aktualisiert. Damit sind nun 15 von 27 EU-Ländern zumindest teilweise Corona-Risikogebiete, Spanien, Tschechien und Luxemburg sogar ganz. Polen ist das einzige der neun Nachbarländer Deutschlands, das noch nicht betroffen ist.

Die meisten tschechischen Regionen waren bereits am Mittwoch in die Risikoliste aufgenommen worden. Jetzt folgten noch die Mährisch-Schlesische Region im äußersten Osten des Landes an der Grenze zu Polen und das an Sachsen grenzende Usti (Aussig). Auch Tirol mit der Hauptstadt Innsbruck ist eine Grenzregion und zudem ein bei Deutschen sehr beliebtes Urlaubsgebiet im Sommer wie Winter. Dort liegt auch der Skiort Ischgl, der im vergangenen Winter zu den Hotspots gehörte, von denen sich die Pandemie in Europa ausbreitete.    

Luxemburg grenzt an das Saarland und an Rheinland-Pfalz. Die Regierung des Großherzogtums hatte frühere Grenzschließungen und Reisewarnungen seitens Deutschlands stets kritisiert. In dem kleinen Land mit seinen etwa 630 000 Einwohnern gibt es zahlreiche Berufspendler, die regelmäßig die Grenze überqueren. Sie sind allerdings von Quarantäneregeln ausgenommen.   

Es wurde erwartet, dass das Auswärtige Amt noch am Freitagabend für alle neuen Risikogebiete eine Reisewarnung für Urlaubsreisen ausspricht. Für die Länder der Europäischen Union und des Schengen-Raums decken sich die Kriterien.

 

Was bedeutet das für meine geplante Reise:

Reisende, die aus Risikogebieten zurückkehren, müssen sich 48 Stunden vor oder nach der Einreise auf Corona testen lassen und dann solange in Quarantäne, bis das Testergebnis da ist. Die Reisewarnung ist kein Verbot, soll aber eine erhebliche abschreckende Wirkung für touristische Reisen haben. Allerdings hat sie auch eine positive Seite für Verbraucher: Sie ermöglicht es Urlaubern, Buchungen kostenlos zu stornieren.

Tagesausflug in Corona-Risikogebiet: Das ist erlaubt und hier droht Quarantäne

 

Was gilt für Berufspendler?

Für Berufspendler aus Deutschland, die in Österreich arbeiten und dieses als Risikogebiet erklärt wurde, greift die 48-Stunden-Regel. Das heißt ihr dürft ohne Einhaltung der Quarantänepflicht beruflich in ein Risikogebiet reisen, darüber hinaus braucht ihr eine Bestätigung vom Arbeitgeber. 

Gleiches gilt für Österreicher aus einem Risikogebiet, die in Bayern arbeiten. Hier muss der Arbeitgeber nach den 48 Stunden aber nachweisen, dass der Arbeitnehmer aus dem Risikogebiet zwingend notwendig am Arbeitsplatz in Bayern arbeiten muss und Home Office oder eine Quarantäne nicht zumutbar wären.

Was gilt für Tagesausflüge?

Wenn ihr für höchstens 48 Stunden in ein Risikogebiet fahrt, könnt ihr das ohne Quarantänepflicht oder Corona-Test machen. Dabei ist es egal ob ihr zur Familie, zu Bekannten, Freunden, zum Wandern, zum Tanken oder einfach nur zum Shoppen dahin fahrt. Eine Ausnahme der 48-Stunden-Regel gibt es nur für den Besuch von kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen einer öffentlichen Festivität.

Länger als 48 Stunden dürft ihr zudem ohne Quarantänepflicht in ein Risikogebiet fahren, wenn ihr euren Lebenspartner oder euer Kind besucht oder eine Reise aus medizinischen Gründen notwendig ist. 

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