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Söder kündigt Maßnahmen wegen Corona an
Bayern zeigt beim Thema Coronavirus weiter Entschlossenheit. Der Ministerrat beschließt Verbot von Großveranstaltungen, höhere Bürgschaften für Unternehmen und ein Krisenstab entscheidet täglich über aktuelle Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung.
Das Bayerische Gesundheitsministerium berichtete in der Sitzung des Ministerrats über die aktuelle Entwicklung bei dem neuartigen Coronavirus in Bayern. Die Gesundheitsbehörden arbeiten mit Hochdruck daran, Infektionen so früh wie möglich zu erkennen und anschließend die Kontaktpersonen zu ermitteln. Auf diese Weise soll die weitere Ausbreitung des Virus eingedämmt werden.
Die Empfehlung des Bundes zur Absage von Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern ist in diesem Zusammenhang unumgänglich. Der Ministerrat hat beschlossen, dass staatliche Stellen in Bayern dies nun umgehend umsetzen werden.
Das Gesundheitsministerium wurde beauftragt, Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern zunächst bis zum Ende der Osterferien (einschließlich 19.04.2020) zu untersagen. Bei Veranstaltungen zwischen 500 und 1.000 Teilnehmern werden die Kreisverwaltungsverwaltungsbehörden eine genaue Risikobewertung vornehmen, im Zweifel wird Zurückhaltung empfohlen. Das Gesundheitsministerium wird ab morgen dazu eine Hotline für Bürgermeister und Gemeinden einrichten. Bei Veranstaltungen unter 500 Personen soll es weiterhin die Entscheidung jedes Einzelnen sein, ob diese durchgeführt oder besucht werden. Bei der Risikobewertung gelten die Kriterien des Robert Koch-Instituts und des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).
· Staatliche Theater, Konzertsäle und Opernhäuser werden ab dem 11.03.2020 komplett bis zum Ende der Osterferien schließen.
· Der Beginn der Vorlesungszeiten an den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften sowie Kunst- und Musikhochschulen wird auf den 20.04.2020 verschoben. Der Forschungsbetrieb wird weitergehen. Die Vorlesungszeiten an den Universitäten beginnen regulär erst am 20.04.2020.
Der Ministerrat bittet zudem jeden Einzelnen, abzuwägen, was ihm im Alltag so wichtig ist, dass er darauf in nächster Zeit nicht verzichten kann.
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger hat unter anderem das LGL eine Hotline eingerichtet, die täglich besetzt ist. Bereits seit Ende Januar können unter der Telefonnummer 09131/6808-5101 Fragen gestellt werden. Das Personal hierfür wurde aufgestockt.
Bayern zeigt beim Thema Coronavirus weiter Entschlossenheit – auch bei der Unterstützung der Wirtschaft. Der Ministerrat beschloss am Dienstag, dass das Bürgschaftsvolumen des Freistaats für Unternehmen um 100 Millionen erhöht wird. Der Ministerrat begrüßte ferner, dass die Bundesregierung die bayerischen Forderungen nach Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld und Liquiditätshilfen für Unternehmen umsetzt. Die Staatsregierung wird darüber hinaus im Rahmen eines Wirtschaftsgipfels mit den Verbänden in München am Freitag auch den weiteren Umgang mit den Coronavirus-Folgen beraten.
Das Coronavirus wird aber nach Schätzung der Staatsregierung deutliche Spuren beim Wachstum hinterlassen. Die unmittelbaren Folgen sind Nachfrageausfälle aus den betroffenen Ländern - vor allem aus China, aber auch von anderen wichtigen Handelspartnern wie Italien. Viele Lieferketten sind unterbrochen, was dazu führt, dass Lagerbestände knapp werden und zusätzliche Lieferungen sowie Transport per Luftfracht hohe Kosten verursachen.
Die Umsatzeinbußen im Tourismus, im Messewesen und zum Teil auch in der Gastronomie können wohl in diesem Jahr nicht mehr kompensiert werden. Allein die Absage der Internationalen Handwerksmesse bedeutet einen Verlust in zwei- bis dreistelliger Millionenhöhe. Der Freistaat kann bedrängten Unternehmen dank des aktivierten Mittelstandsschirms mit Darlehen oder Bürgschaften bzw. Haftungsfreistellungen der LfA Förderbank Bayern kurzfristig helfen. Die Bayerische Staatsregierung stellt 100 Millionen Euro für eine globale Rückbürgschaft gegenüber der LfA zur Verfügung. Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuern können gestundet sowie Vorauszahlungen der Gewerbesteuer auf null gesetzt werden.