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Kennzeichnungspflicht für retuschierte Werbung in Norwegen

Influencer und andere Werbeschaffende müssen in Norwegen von nun an explizit kennzeichnen, wenn das Aussehen von Personen in Werbeanzeigen geändert worden ist.

 

"Kraftvolle Maßnahme gegen ungesunden Körperdruck"

Am Freitag (01.07.) ist eine entsprechende Gesetzesänderung in Kraft getreten, wonach retuschierte und anderweitig manipulierte Erscheinungsbilder in bezahlten Anzeigen mit einem kreisrunden einheitlichen Hinweis versehen werden müssen. Darunter fallen die Körperform, die Größe und die Hautbeschaffenheit, also zum Beispiel Veränderungen der Gesichtsform, breitere Schultern und schmalere Hüften.

Die Maßnahme soll dazu beitragen, Verbraucher*innen vor Augen zu führen, dass Menschen in der Werbung nicht immer so gezeigt werden, wie sie in der Realität aussehen. Letztlich geht es darum, weniger idealisierte Körper in der Reklame darzustellen und damit vor allem Jüngere zu schützen. "Endlich bekommen wir eine kraftvolle Maßnahme gegen ungesunden Körperdruck, dem gerade Kinder und Jugendliche ausgesetzt sind", erklärte die norwegische Kinder- und Familienministerin Kjersti Toppe laut der dpa.

 

Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld

Die Kennzeichnungspflicht gilt für alle klassischen und sozialen Medien und ganz ausdrücklich auch für Influencer*innen sowie andere Menschen, die Werbung im Internet und in den sozialen Medien online stellen. Wer sich nicht daran hält, dem droht ein Bußgeld. Der Hinweis soll rund sieben Prozent der Bildfläche ausmachen und gut sichtbar in der oberen linken Ecke Anzeige platziert werden. Zur Verantwortung gezogen werden können sowohl diejenigen, die die Reklame erstellt haben, als auch die Inserenten, die damit Geld verdienen wollen.

 

Titelbild: dpa 
01.07.2022

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