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Wiesn 2022: Gericht verbietet Verkäufe von Reservierungen
Wiesn-Wirte haben in ihrem Kampf gegen teils teure Zweitverkäufe von Tischreservierungen vorerst einen Etappensieg erzielt.
Noch bevor endgültig entschieden ist, ob es ein Oktoberfest 2022 gibt, werden Reservierungen von Agenturen nämlich aktuell online sehr teuer gehandelt. Beispielsweise kostet ein Tisch für 10 Personen statt 400 Euro dann schon mal über 3000 Euro.
Drei Wirte haben gegen die Onlinehändler geklagt und sind vor dem Landgericht erfolgreich gewesen.
Das Landgericht München I hat dann einer Agentur verboten, Tickets für das Augustiner, Bräurosl und Hofbräu Festzelte zu verkaufen. Die Wirte hatten eine einstweilige Verfügung gegen die Agentur erwirkt, diese legte dann allerdings Widerspruch ein.
Jetzt hat die auf Wettbewerbssachen spezialisierte 4. Kammer für Handelssachen die einstweiligen Verfügungen bestätigt. Die Urteile sind aber nicht rechtskräftig.
Das Gericht urteilte, dass die Angebote irreführend seien und verstoßen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Denn die Agentur können ihren Kunden zumindest zum Zeitpunkt der Bestellung keinen rechtswirksamen Anspruch auf eine Reservierung verschaffen.
Die Agentur dürfe nur dann Tischreservierungen verkaufen, wenn sie über die erforderlichen Einlassunterlagen verfügt und diese den Käufern zur Verfügung stellen können.
Aktuell steht aber noch nicht fest, ob die Wiesn dieses Jahr wirklich stattfindet.
05.04.2022