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Jetzt doch: Nach Urteil dürfen Geschäfte über 800qm öffnen

Bayerns höchstes Verwaltungsgericht hat das von der Staatsregierung in der Corona-Krise verhängte Verkaufsverbot für große Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern für verfassungswidrig erklärt. Doch das Gericht hat die Vorschrift nicht außer Kraft gesetzt.

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 Dennoch hat nun die bayerische Staatsregierung reagiert. Am Dienstag, den 28.04 wird in der Kabinettssitzung die Verordnung angepasst. Demnach dürfen größere Geschäfte dann auch öffnen, wenn sie ihre Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter begrenzen. Wann genau die neue Regel in Kraft tritt, ist noch nicht bekannt gegeben worden. 

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