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Kinder-Notfallbetreuung ausgeweitet: Stellt hier euren Antrag
Die Notfallbetreuung wird ab heute in den bayerischen Kitas ausgeweitet. Bisher war diese Betreuung nur für Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen vorgesehen, wie beispielsweise Pflegekräften, Ärzten etc. Ab heute sollen auch Eltern aus anderen Berufen entlastet werden. Die Vorraussetzung dafür ist, dass das Kind / die Kinder nicht von einer anderen volljährigen Person im Haushalt beaufsichtigt werden kann.
In folgenden Fällen wird eine Notbetreuung angeboten:
- ein Erziehungsberechtigter ist in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig
- eine Alleinerziehende oder ein Alleinerziehender ist erwerbstätig und ist an der Betreuung seines Kindes gehindert
- ein Erziehungsberechtigter ist Abschlussschüler/-in und ist aufgrund der Teilnahme am Unterricht an einer Betreuung seines Kindes gehindert
- der Partner kann aufgrund eigener Erwerbstätigkeit die Kinderbetreuung nicht übernehmen
- der Partner ist zwar zuhause, aber kann bspw. aufgrund einer schweren Erkrankung die Betreuung nicht übernehmen
>>>Weitere Infos findet ihr hier<<<
Damit auch ihr die Notfallbetreuung in Anspruch nehmen könnt, muss ein Antrag beim bayerischen Familienministerium eingereicht werden.