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Wichtige Änderungen ab 1. Februar 2020
Günstiger Bahn fahren
Wenn ihr euch eine Bahncard 50 oder 25 holt, die ab dem 1. Februar gültig ist, zahlt ihr zehn Prozent weniger als bisher. Denn die neue Mehrwertsteuer-Senkung für Bahntickets gilt auch für Bahncards. Heißt konkret: Die BahnCard 25 für die 2. Klasse kostet künftig nicht mehr 62 Euro, sondern 55,70 Euro; die BahnCard 50 für die 2. Klasse nicht mehr 255 Euro, sondern 229 Euro.
Keine ungewollten Abos mehr
Ab dem 1. Februar müssen Mobilfunkanbieter bei Abo-Käufe übers Handy das sogenannte Redirect-Verfahren anbieten. Heißt: Wenn ihr kurz davor seid, auf dem Smartphone ein kostenpflichtiges Abo abzuschließen, werdet ihr auf eine Bezahlseite umgeleitet. Dort müsst ihr den Kauf dann explizit bestätigen, sonst ist er ungültig. Aber Achtung: Das gilt nicht für Abos vom Mobilfunkanbieter selbst!
WhatsApp-Support endet
Ab Februar kann der Messenger auf einigen Smartphones mit veralteten Android- und iOS-Betriebssystemen nicht mehr installiert werden beziehungsweise nur noch eingeschränkt genutzt werden. Betroffen sind Smartphones mit den Betriebssystemen Android-Version 2.3.7 und iPhone iOS 8 oder noch ältere.
TIPP: Kids gegen Masern impfen lassen!
Wenn ihr wollt, dass euer Kinder weiterhin in die Kita oder zur Schule gehen kann, macht im Februar noch einen Termin beim Kinderarzt aus: Ab 1. März 2020 müssen Eltern nachweisen, dass ihr Kind die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen erhalten hat. Gleiches gil übrigens auch für Erzieher und Lehrer, die nach 1970 geboren sind. Wenn die sich nicht bis Ende Februar gegen Masern geimpft haben, müssen sie mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro rechnen.