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Brexit: Das ändert sich wirklich für uns

Alles zum Thema Brexit gibt's hier:

Es ist die spektakulärste Trennung des Jahres: Die Queen macht Schluss mit uns allen – Großbritannien ist seit heute kein teil mehr der EU! Ab 01. Februar ist Großbritannien kein Teil mehr der EU. Was das konkret für uns hier in München und der Region bedeutet, das klären wir jetzt: 

Was ändert sich für Urlauber?

Erst einmal ändert sichüberhaupt nichts, bis Ende Dezember reisen Urlauber, als hätte es nie einen Brexit gegeben: Mit dem Personalausweis und ohne Visum. Auch der deutsche Führerschein reicht weiterhin aus, um sich einen Mietwagen in Großbritannien zu nehmen. Und: Auch an den Flugverbindungen von und nach Großbritannien ändert sich vorerst nichts.

Was ändert sich bei den Preisen in den Shops und Supermärkten hier in München und der Region?

Rein gar nichts, weil: Bis Ende des Jahres bleibt Großbritannien Mitglied der EU-Zollunion. Danach werden Gemüse, Rindfleisch und andere verderbliche Waren vermutlich günstiger, weil: Produzenten, die jetzt nach Großbritannien liefern, drängen dann auf andere Märkte, auch hier bei uns, es gibt mehr Konkurrenz, ergo: Die Preise fallen. Anders sieht es aus bei Autos – sollten Zölle kommen, dann werden Neuwagen und Ersatzteile aus UK teurer.

Was ändert sich bei den Handygebühren?

Urlauber müssen vorerst keine Extra-Kosten fürs Surfen und nach Hause telefonieren mit dem Smartphone bezahlen. Telekom und Vodafone wollen auch nach der Übergangsfrist daran festhalten. Nur Telefonica wird die Roaminggebühren für Großbritannien ab Januar 2021 vermutlich anheben beziehungsweise wieder einführen.

Was ändert sich für Austauschstudenten und für alle Münchner, die in Großbritannien leben?

Auslandssemester werden wohl doppelt so teuer durch den Brexit, allerdings erst nach der Übergangsfrist, also ab 2021. Dann nämlich steigen die Studiengebühren.

Wer darf im Land bleiben und wer nicht?

Spätestens ab dem Sommer 2021 werden Aufenthaltsgenehmigungen zur Pflicht. Wer schon länger in Großbritannien lebt, der soll sofort eine unbefristete bekommen. Für alle, die neu ins Land kommen gilt: Wer gebraucht wird, der darf bleiben. Details müssen allerdings erst noch verhandelt werden.

30.01.2020
A.Venzl

 

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