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Das bedeutet die Ausgangsbeschränkung für uns

Alle Infos hier.

Was bedeutet eine Ausgangsbeschränkung?

Konkret bedeutet eine Ausgangsbeschränkung: Wir dürfen unsere Wohnung oder unser Haus nicht mehr „ohne triftigen Grund“ verlassen.

Erlaubt sind:

· Hin- und Rückweg zur Arbeitsstätte

· Einkäufe (Stichwort: Grundversorgung)

· Apothekenbesuche

· Arztbesuche (müssen ggf. durch die Praxis bestätigt werden können)

· Tanken

· Bankbesuche zum Geldabheben

· Lieferverkehr

· Betreuung Hilfsbedürftiger

· Versorgung von Haustieren; Gassigehen mit dem Hund

· Familienzusammenführungen (wenn Eltern getrennt sind)

· Sportarten im Freien, wenn sie ausschließlich ALLEIN ausgeübt werden

 

Welche Strafen drohen bei Nichtbefolgen?

Wer einer solchen verbindlichen Anordnung zuwiderhandelt, muss laut Infektionsschutzgesetz mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe rechnen.

 

Wie wird eine Ausgangsbeschränkung kontrolliert?

Polizei und Ordnungsamt sind dazu verpflichtet, die Einhaltung zu kontrollieren. Bislang gab es im bayrischen Mitterteich eine Ausgangssperre. Hier stehen zum Beispiel Polizisten am Ortseingang, die eintreffende Fahrzeuge und Personen überprüfen.

In Frankreich überwachen Hunderttausend Polizisten die Einhaltung. Wer gegen die Ausgangssperre verstößt, könne mit Strafen zwischen 38 und 135 Euro belegt werden.

Auch in Italien patrouillieren Polizisten durch die Straßen und überprüfen gegebenenfalls Personen. In Spanien werden aktuell auch Drohnen von der Polizei eingesetzt um Menschenansammlungen ausfindig zu machen.

 

Ausgangssperren in Europa

· Italien

· Spanien

· Frankreich

· Belgien

· Österreich

Ausgangssperren weltweit

· China

· Israel

· Irak

· Puerto Rico

· Caracas in Venezuela

· Kalifornien (USA)

· Peru

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