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Freistaat muss Sport-und Kultureinrichtungen nicht für Corona-Verluste entschädigen 

Trotz der Corona-Soforthilfen konnten eine Kartbahn-Betreiberin sowie eine Film- und Musikproduktion ihre Umsatzeinbußen nicht ausgleichen. Deshalb forderten sie vom Staat Entschädigungen in Höhe von 11.000 und 6.000 Euro für coronabedingte Einnahme-Ausfälle.

Das Landgericht München hat allerdings heute entschieden, dass der Freistaat Sport- und Kultureinrichtungen nicht für Corona-Verluste entschädigen muss.

28.04.2021

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