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Fitnessstudios müssen Beiträge zurückzahlen - So bekommt ihr euer Geld
Hatte ein Fitnessstudio coronabedingt geschlossen, muss es seinen Mitgliedern die Beiträge für diese Zeit zurückzahlen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden und damit vorangegangene Urteile bestätigt.
Als Begründung heißt es: Zweck eines Fitnessstudiovertrags sei die regelmäßige sportliche Betätigung. Wenn der Betreiber den Zutritt nicht mehr gewähren könne, könne der Vertragszweck nicht erreicht werden.
Ein Fitnessstudiobetreiber schulde seinen Mitgliedern nämlich die Möglichkeit, fortlaufend und regelmäßig zu trainieren, um sich fit zu halten, so die BGH-Richter. Diese Verpflichtung konnte während des Lockdowns aufgrund der behördlich angeordneten Schließung nicht erfüllt werden.
Deswegen müssten Kunden für den Zeitraum auch keine Beiträge zahlen.
Ihr könnt einfach schriftlich bei eurem Fitnessstudio die Beiträge einfordern. In eurem Schreiben nennt ihr eure Mitgliedschaftsnummer und den betroffenen Zeitraum.
05.05.2022