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Profis beantworten Corona-Fragen der Hörer

Was bedeuten die neuen Maßnahmen der bayerischen Staatsregierung für jeden einzelnen hier in München und der Region? Uns haben heute wieder viele Fragen erreicht – Von uns gibt’s die Antworten! 

Helene zum Beispiel hat uns auf radiogong.de folgende Mail geschickt:

„Ich wohne in Haidhausen, arbeite aber in Großhadern, und bin täglich mit den Öffis unterwegs. Geht das weiterhin? Oder fährt der MVG/MVV auch runter?“ 

Wir haben die Frage weiter gegeben an Matthias Korthe von der Münchner Verkehrsgesellschaft:

 

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Brigitte aus der Fasanerie hat folgende Frage:

"Wie sieht das eigentlich mit Warenhäusern also Karstadt, Kaufhof etc. aus. Sind die auch betroffen von der Schließung und wenn ja ab wann?"

Das sagt Bernd Ohlmann vom Handelsverband Bayern dazu:

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Eine weitere Frage hat Lydia aus Obermenzing: 

"Was ist mit den Schreibwaren Geschäften. Dürfen die weiter offenbleiben?"

Dazu Bernd Ohlmann vom Handelsverband Bayern:

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Tim aus Olching im Landkreis Fürstenfeldbruck fragt:

„Was ist mit Reinigungen?“

Dazu Ministerpräsident Markus Söder heute Vormittag:

 

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Bayern im Krisenmodus: Was ist noch erlaubt und was verboten?

München (dpa/lby) - Angesichts der schnellen Ausbreitung des Coronavirus wird das öffentliche Leben in Bayern in vielen Bereichen lahmgelegt. Eine Übersicht über die Verbote und Auflagen, Regierungshilfen und weitere Entscheidungen der Staatsregierung:

 

GESCHÄFTE/LADENÖFFNUNGSZEITEN: Ladengeschäfte müssen ab Mittwoch schließen. Ausgenommen sind der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Banken, Postfilialen, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tierbedarfsgeschäfte, Bau- und Gartenmärkte, Tankstellen, Reinigungen und der Online-Handel. Einkaufszentren und Kaufhäuser dürfen nur für diese genannten Bereiche öffnen. Für all diese Geschäfte werden die Ladenöffnungszeiten ausgeweitet, um den Andrang zu entzerren. Sie dürfen werktags von 6.00 bis 22.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 12.00 bis 18.00 Uhr öffnen. Diese Regelungen gelten zunächst bis einschließlich 30. März.

 

HANDWERK/DIENSTLEISTUNGEN: Klempner, Monteure, Maler und Autowerkstätten können prinzipiell wie bisher weiterarbeiten. Das gilt auch für Dienstleister wie Friseure. Gleichwohl haben aber schon einige Firmen eigenständig ihre Arbeit eingestellt.

 

GASTSTÄTTEN: Ab Mittwoch dürfen nur noch Speiselokale und Betriebskantinen öffnen sowie Betriebe, in denen überwiegend Speisen angeboten werden - aber alle nur noch von 6.00 bis 15.00 Uhr. In Innenbereichen dürfen sich maximal 30 Gäste aufhalten, und es muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Gästen sichergestellt werden. Auslieferungsdienste, Mitnahmeangebote und Drive-in-Schalter dürfen auch nach 15.00 Uhr geöffnet bleiben, um damit die Lebensmittelversorgung der Bevölkerung zu ergänzen. Hotels bleiben ausgenommen, wenn sie lediglich Übernachtungsgäste bewirten. Diese Auflagen gelten dann fürs Erste bis einschließlich 30. März.

 

FREIZEITEINRICHTUNGEN: Ab Dienstag müssen sämtliche Freizeiteinrichtungen in Bayern geschlossen bleiben, und zwar bis einschließlich 19. April. Das betrifft im einzelnen: Schwimmbäder, Saunen, Thermen, Kinos, Tagungs- und Veranstaltungsräume, Clubs, Bars und Diskotheken, Spielhallen, Theater, Museen, Bibliotheken, Vereinsräume, Bordelle, Sporthallen, Fitnessstudios, Tierparks, Aus- und Fortbildungseinrichtungen, Musik- und Volkshochschulen sowie Jugendhäuser. Auch Sport- und Spielplätze werden gesperrt.

 

JUSTIZ: An bayerischen Verwaltungsgerichten sollen bis zum Ende des Monats keine Verhandlungen stattfinden. Alle Verwaltungsgerichte im Freistaat sind aufgerufen, den Sitzungsbetrieb zwischen dem 17. und 31. März komplett einzustellen.

 

SCHULEN UND KITAS: Seit Montag haben schon alle Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten geschlossen. Wenn Eltern in medizinischen oder anderen sogenannten systemrelevanten Bereichen arbeiten, soll eine Notbetreuung für deren Kinder sichergestellt werden.

 

VERANSTALTUNGEN: Veranstaltungen und Versammlungen werden generell und landesweit verboten, und zwar ab Dienstag bis einschließlich 19. April. Ausgenommen sind lediglich private Feiern «in hierfür geeigneten privat genutzten Wohnräumen». Die Teilnehmer müssen einen persönlichen Bezug (Familie, Beruf) zueinander haben. Ausnahmegenehmigungen sind nur in speziellen Fällen denkbar.

 

FUSSBALL: Im Amateur-Fußball wurde die Zwangspause bis mindestens 19. April verlängert. Damit werden mehr als 25 000 Teams im Freistaat noch mehr als einen Monat lang keine Liga-Partien bestreiten und sollen auch nicht trainieren. Das beschloss der Bayerische Fußball-Verband (BFV) am Montag.

 

KATASTROPHENFALL: In Bayern gilt wegen der Coronavirus-Krise seit Montagmorgen der Katastrophenfall. Damit bekommt die Staatsregierung umfangreiche Steuerungs-, Eingriffs- und Durchgriffsmöglichkeiten. So sollen notwendige Entscheidungen aller Art beschleunigt werden, bisher vorgeschriebene Entscheidungsketten sind damit außer Kraft.

 

MEDIZINISCHE VERSORGUNG: Die Staatsregierung bereitet sich angesichts der rasant steigenden Zahl an Coronavirus-Infektionen auf einen drohenden medizinischen Ausnahmezustand vor. Dazu will sie neben einer ausreichenden Zahl von Intensivbetten auch eine ausreichende Zahl von Beatmungsgeräten organisieren. Aktuell gibt es in Bayern rund 4000 Intensivbetten. Ärzte und Kliniken - auch private - sollen ihre Kapazitäten melden und bei Bedarf zur Verfügung zu stellen. Notfall-Telefonnummern sollen personell verstärkt werden. Unikliniken sollen komplett von Forschung auf Versorgung umgestellt werden. Medizinstudenten sollen für die Patientenversorgung angeheuert, Ärzte im Ruhestand und Ärzte in Elternzeit reaktiviert werden. Auch temporäre Notfallkliniken etwa in Messehallen sind denkbar.

 

WIRTSCHAFT/FINANZEN: Zum Schutz der Wirtschaft vor den Folgen der Corona-Krise stellt Bayern ein Hilfspaket in Höhe von bis zu zehn Milliarden Euro bereit. Dafür wird die Schuldenbremse außer Kraft gesetzt. Der Schutzschirm soll der Wirtschaft Bürgschaftsrahmen und finanzielle Soforthilfen von 5000 bis 30 000 Euro ermöglichen. Priorität hat der Erhalt der Liquidität von allen Gewerbetreibenden. Für mehr Finanz-Spielräume gibt es auch Steuerstundungen.

 

KOMMUNAL-STICHWAHLEN: Bei den Stichwahlen der Kommunalwahlen (OB-, Bürgermeister und Landratswahlen) am übernächsten Sonntag wird es keine Wahllokale geben. Es kann nur per Briefwahl abgestimmt werden.

 

GRENZEN: Die bayerischen Außengrenzen nach Österreich und Tschechien sind weitgehend geschlossen, seit Montagmorgen 8.00 Uhr kontrolliert die Bundespolizei alle großen und mittelgroßen Grenzübergänge. An kleineren Übergängen soll punktuell kontrolliert werden. Bei Bedarf steht auch die bayerischen Grenzpolizei zur Unterstützung bereit.

 

Bleiben die Wertstoffhöfe geöffnet?

Nein. Die Stadt München schließt ab heute die Hälfte der Wertstoffhöfe. Begründet wird der Schritt mit einer Umverteilung der Personalkapazitäten. Mitarbeiter aus den Wertstoffhöfen werden die tägliche Müllabfuhr unterstützen. Deshalb schließen diese 6 Wertstoffhöfe von insgesamt 12 vorerst bis 28.3.:

Allach (Am Neubruch) Feldmoching (Lerchenstraße) Nymphenburg (Arnulfstraße) Perlach (Bayerstraße) Sendling-Westpark (Tübinger Straße) Steinhausen (Truderinger Straße)

Alle Standorte gibt's hier

Die Stadt bittet auch alle, zu überlegen , ob die Entsorgung am Wertstoffhof unbedingt sein muss oder aufgeschoben werden kann. Beim Besuch sind die üblichen Regeln ( Abstand halten, kein Händeschütteln) einzuhalten.

 

Findet die Schuleinschreibung für Grundschulkinder am 25.3. wie geplant statt?

Die Schuleinschreibung findet grundsätzlich statt. Angesichts der aktuellen Situation sind jedoch Ausnahmen vom gewohnten Verfahren nötig.

Eine persönliche Anmeldung des Kindes durch einen Erziehungsberechtigten ist nicht erforderlich. Die Erziehungsberechtig. Die erforderlichen Anmeldeunterlagen übermitteln sie der Schule fristgerecht auf dem Postweg, per E-Mail oder auch persönlich.

Im Rahmen der Feststellung der Schulfähigkeit bleibt es Aufgabe der Schule, die Eltern im Vorfeld der Einschulung zu beraten und eine Empfehlung auszusprechen. Die Beratung erfolgt telefonisch oder auf Wunsch der Eltern auch persönlich. Erziehungsberechtigte, die den Einschulungskorridor in Anspruch nehmen möchten, müssen dies der Schule nach erfolgter Beratung bis spätestens 14.04.2020 schriftlich mitteilen.

Müssen Fahrschulen geschlossen werden?

Ja. Den Fahrschulen geht es wie allen normalen Schulen, den Tanzschulen und allen Sport-Trainings. Fahrschulen müssen ab heute (17.3) geschlossen werden. Wegen der finanziellen Ausfälle können sich die Fahrschulbetreiber aber natürlich an den Hilfsfond des Wirtschaftsministerium wenden.

Bleiben Physiotherapiepraxen offen oder nicht?

 Physio gehört zur Medizinischen Grundversorgung, darf also weiter Patienten behandeln. Die Praxis darf selbst entscheiden, ob sie noch weitermacht oder schließt. Da einfach bei der einzelnen Praxis  nachfragen.

Wie sieht‘s aus mit dem KVR und anderen Behördenstellen aus?

Der komplette Parteiverkehr in den Münchner Behörden  ist gestoppt- bis auf ganz wenige Notfälle. Wenn jetzt jemand unbedingt seinen Pass verlängern muss, dann bekommt er einen Termin. Und im Standesamt gibt es Trauungen, wenn ein Termin vereinbart war-  dann aber mit maximal 10 Personen!

Was ist eigentlich, wenn in einem Elektrogeschäft eine Postagentur  ist und auch Handyreparaturen durchgeführt werden?

Postdienstleistungen dürfen weiter angeboten werden, und auch die Handyreparatur ist als Dienstleistung weiter erlaubt. Verkauf und Beratung im Elektromarkt dürfen nicht mehr angeboten werden. Wenn die Bereiche räumlich getrennt werden können, muss der Einzelhandel  extra geschlossen werden.

 

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