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Gericht entscheidet: Kuhglocken dürfen endgültig weiter bimmeln

Hier gibt's alle Infos.

Jetzt ist es endgültig: Die Kuhglocken in Holzkirchen dürfen weiter läuten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat beschlossen, dass der jahrelange Kuhglocken-Streit zwischen Nachbarn in der Marktgemeinde im Kreis Miesbach nicht vor dem obersten deutschen Gericht fortgesetzt wird. 

Ehepaar war genervt von Glockengeläute

Die Kläger, ein benachbartes Ehepaar war durch den Lärm der Kuhglocken vor allem in ihrer Nachtruhe gestört. Daher wollten die Kläger erreichen, dass es der Bäuerin nicht weiter erlaubt wird, ihren Kühen Glocken umzubinden. 

Endgültige Gerichtsentscheidung

Das Gericht hat nun entschieden, dass die Bäuerin ihre Kühe weiterhin mit Glocken auf die Weide lassen darf.  Begründet wid diese Entscheidung vom höchsten deutschen Gericht dadurch, dass der Fall keine grundsätzliche Bedeutung habe, noch eine Rechtsprechung durch das Revisionsgericht gesichert werden müsse. Schon das Oberlandesgericht München hatte die Revision nicht zugelassen. Die Gemeinde Holzkirchen hatte das Grundstück neben dem Haus des Ehepaares lange nach deren Einzug an die Bäuerin verpachtet.

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