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Maskenpflicht in der Fußgängerzone und Treffen bis max. 5 Personen
So sieht der weitere Fahrplan aus:
Oberbürgermeister Dieter Reiter hat weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen, da der aktuelle Inzidenzwert in München bei 55,9 liegt.
Die Maßnahmen werden voraussichtlich am Donnerstag in Kraft treten und zunächst für sieben Tage gelten.
Kontaktbeschränkungen & Private Feiern
- Nur noch 5 Personen oder 2 Haushalte sowie Verwandte in gerader Linie im privaten als auch im Gastrobereich als auch im gesamten Öffentlichen Raum zugelassen
- In der Gastro nur noch 5 Personen an einem Platz, ausgenommen, es sind zwei Haushalte
Bei Anlassbezogenen Veranstaltungen: Hochzeiten, Beerdingungen, Geburtstage etc.
- Zugelassen sind 25 Menschen Indoor und 50 im Freien
- Für öffentliche Veranstaltungen bleiben die Regeln bestehen : 100 Personen Indoor, 200 Personen Outdoor
- Bei Opern etc. sind auch mehr als 200 möglich
Maskenpflicht
- Derzeit noch keine Maskenpflicht im öffentlich Raum
- Eine Maskenpflicht gilt jedoch ab Donnerstag in der Altstadt-Fußgängerzone einschließlich Schützenstraße, Stachus und Marienplatz, der Sendlinger Straße einschließlich Sendlinger-Tor-Platz und dem Viktualienmarkt
Zur Sperrzeitverkürzung gibt es noch keinen Beschluss. Am morgigen Dienstag, wird Markus Söder über ein weiteres bundesweite Vorgehen sprechen.