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Neu ab März: Zeitumstellung, Clubs öffnen & mehr

1. Corona-Regelungen

Ab 04. März kommt die 2. Stufe:

  • 3 G in der Gastronomie und in Hotels bzw. für Übernachtungen

  • 3 G bei Großveranstaltungen und drinnen eine Auslastung von 60 % bzw. 6.000 Personen und draußen 75 % und eine Personengrenze von 25.000

 

Ab 20. März kommt die 3. Stufe

  • Alle tiefergreifenden Maßnahmen werden aufgehoben

  • Maskenpflicht beim Einkaufen und in Bussen und Bahnen gilt weiterhin

  • Home-Office-Pflicht entfällt

 

Ab 16. März Impfpflicht für Pflegepersonal

Mitarbeiter*Innen in gesundheitsbezogener Einrichtungen, also Beschäftigte von beispielsweise Pflegeheimen, Arztpraxen und Kliniken müssen bis zum 15. März ihrem Arbeitgeber einen Nachweis über eine abgeschlossene Impfung oder einen Genesenennachweis vorlegen. Wenn man nicht geimpft werden darf, benötigt man ein ärztliches Attest.

Ohne einen dieser Nachweise, dürfen sie ab dem 16. März 2022 in der betroffenen Einrichtung nicht mehr arbeiten. Lediglich in Bayern wurde die Teil-Impfpflicht erstmal ausgesetzt.

 

2. Clubs und Diskotheken

Mit der 2. Lockerungs-Stufe am 04. März ändert sich auch im Nachtleben etwas. Die Clubs und Diskotheken dürfen mit der 2G+ Regelung wieder öffnen.

 

3. Zeitumstellung

Wie jedes Jahr wird am letzten Sonntag im März die Uhr von der Winter- auf die Sommerzeit umgestellt. Dieses Jahr ist es am 27. März so weit. Um 02:00 Uhr in der Nacht von Samstag auf Sonntag wird die Uhr auf 03:00 Uhr vorgestellt. 

 

4. Gehölz- und Heckenschutz

Hecken und Bäume dürfen ab dem 1. März 2022  bis zum 30. September nicht mehr geschnitten werden. Das ist im Bundesnaturschutzgesetz festgeschrieben, um Wildtiere und Pflanzen zu schützen.

 

5. Corona-Bonus

Noch bis zum 31. März gibt es für einige Berufsgruppen einen steuer- und abgabenfreien Corona-Bonus in Höhe von 1.300 Euro. Auszubildende und Studierende bekommen 650 Euro. Darauf haben sich Gewerkschaften und Arbeitgeber im November 2021 geeinigt.  

Das gilt für:

  • Tarifbeschäftigte an Unikliniken

  • Schulen und Kitas

  • Feuerwehr

  • Polizei

  • Beschäftigte in Abfallbetrieben

  • Beschäftigte in der Straßenmeisterei

  • Mitarbeiter in Landesbehörden

 

25.02.2022

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